Neben Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) zählen auch Vizekanzler Robert Habeck, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundesfrauenministerin Lisa Paus (alle B‘90/DIE GRÜNEN) zu den Mitzeichner:innen. Nicht vertreten durch ihre Unterschrift sind hingegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) sowie die grünen Bundesminister:innen Cem Özdemir (Landwirtschaft; Bildung und Forschung) und Steffi Lemke (Umwelt).
Votiert für den Gesetzentwurf haben ferner auch die Bundestagsvizepräsidentinnen Katrin Göring-Eckart (Grüne) und Petra Pau (Linke) sowie die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken (beide SPD), Franziska Brandtner und ihre Vorgängerin Ricarda Lang (beide Grüne) sowie Heidi Reichinnek (DIE LINKE). Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und SPD-Generalsekretär Dr. Matthias Miersch finden sich in der Liste der 240.
Insgesamt haben von den 207 Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion 145 Abgeordnete unterschrieben (keine Unterschrift: 62 MdBs), von 117 Mitgliedern von B‘90/DIE GRÜNEN 73 (k. U.: 44) und von 28 Parlamentarier:inen der Linken 21 (k. U: 7). Komplettiert wurde die Liste durch den fraktionslosen Abgeordneten des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW), Stefan Seidler.
Söder: „Linkes ideologisches Projekt“ | Merz: Zeit nehmen für eine „verfassungsrechtliche Prüfung“
CSU-Chef Markus Söder erteilte dem Gruppenantrag als ein „linkes ideologisches Projekt“ eine Absage, zugleich kündigte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die CSU-Politikerin Dorothee Bär, an, ihre Fraktion werde sich "mit allen Kräften" gegen die Verabschiedung des Gesetzes wehren. Der Fraktionsvorsitzende und CDU-Parteichef Friedrich Merz äußerte sein Entsetzen darüber, dass Scholz mit seiner Unterschrift ein Thema unterstützt habe, "das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen". Merz plädierte ungeachtet des vorliegenden Kommissionsgutachtens dafür, sich zunächst einmal ausreichend "Zeit für eine verfassungsrechtliche Prüfung" zu nehmen.
Die erste Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast warf Merz daraufhin vor, er nehme wichtige Anliegen von Frauen nicht ernst. „Seine Vorwürfe spalten unser Land, sind ideologisch aufgeladen und inakzeptabel.“
Kommt der Gesetzentwurf gar nicht erst auf die Tagesordnung des Bundestages?
Die Äußerungen von Merz lassen darauf schließen, das eine Mehrheit des Bundestages (unter Führung der CDU/CSU mit Unterstützung von FDP und AfD) unter Hinweis auf die zu knappe parlamentarische Beratungszeit versuchen wird, eine parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfs mittels Geschäftsordnungsbeschluss zur Tagesordnung im Bundestages gar nicht erst zuzulassen.
Weiter mit: „Neuregelung von Paragraf 218 Strafgesetzbuch“
Zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfs siehe auch die nächste Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs