zwd Berlin. Auftragseinbrüche der Produktionsfirmen, sinkende Einkünfte der Filmschaffenden, verschobene Dreharbeiten, drohende Arbeitslosigkeit, eine laut Herbstumfrage der Produktionsallianz von 85 Prozent der Hersteller:innen als "schlecht oder sehr schlecht" bewertete wirtschaftliche Lage (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete): Fast übereinstimmend schilderten die Politiker:innen der demokratischen Bundestagsfraktionen, gestützt auf Studien und Erfahrungsberichte von Filmvertreter:innen, in der Debatte am Donnerstag die "veritable Krise", welche die Branche - in den Worten des kulturpolitischen Sprechers der Sozialdemokra:innen Martin Rabanus - aktuell durchläuft. Rabanus machte im Rückblick auf die Modernisierung des Filmfördergesetzes (FFG) durch die Vorgängerregierung deutlich, diese habe die "wesentlichen, tragenden Fördersäulen" noch nicht umsetzen können, und forderte, man müsse diesbezüglich "tatsächlich schnell ins Handeln" kommen.
SPD: Nur Gesetzesregeln schaffen transparente, verlässliche Bedingungen
Im Gegensatz zur Unionsfraktion bekräftigte der SPD-Politiker das im Koalitionsvertrag verankerte Reformversprechen. Aus seiner Sicht braucht die angestrebte Investitionsverpflichtung für Streamingdienste "eine gesetzliche Grundlage, um die nötige Transparenz und Verlässlichkeit zu schaffen" und dadurch auch wirkliche Impulse zu setzen. Die vom Regierungspartner bevorzuge Selbstverpflichtung kritisierte er als Konstrukt und Absichtserklärungen. Rabanus brachte seine Erwartung zum Ausdruck, die Koalition werde die seit längerem widersprüchlich diskutierte Frage vor der Berlinale entscheiden. Im Übrigen lobte er wie mehrere Unions-Redner:innen die im Kulturhaushalt 2026 auf eine Höhe von 250 Mill. Euro verdoppelten Mittel für den Filmförderfonds als "schon ein(en) hervorragender(en) und große(n) Schritt", bei dem man es nicht bewenden lassen werde.
Demgegenüber argumentierte die Unions-Politikerin Melanie Bernstein, welche die Filmbranche in erster Linie in Gefahr sieht, mit dem internationalen Wettbewerb nicht mithalten zu können, man würde mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung vermeiden, neue, bürokratische Gesetzesregelungen und Hürden zu errichten. Solche Investitionen würden sich "zeitnah positiv auf den Produktionsstandort" auswirken. Man müsse sie jedoch überprüfen, kam sie den von der Opposition geäußerten Zweifeln entgegen. Wenn die Ziele nicht erreicht würden, könne man "mit einem Gesetz nachsteuern".
Die Grünen: Freiwillige Deals bringen kein wirkliches Investitions-Plus
Der grüne Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses Sven Lehmann erkennt in der Krise des bundesdeutschen Films nicht nur ein kurzfristiges, sondern ein strukturelles Problem. Deshalb brauche es ein - von seiner Fraktion im vorgelegten Antrag (Drs. 21/ 2808) umrissenes - "verlässliches und umfassendes Konzept". Lehmann warf Union und SPD vor, sich nicht an "die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag“ zu halten, stattdessen "freiwillige Deals mit Streamern" zu planen. Diese würden "kein wirkliches Plus an Investitionen (...) und erst recht keine Planungssicherheit" bringen. Der Grünen-Kulturpolitiker plädierte für eine gesetzliche, verbindliche Verpflichtung, so dass Streaminganbieter:innen einen Teil der hohen, in der Bundesrepublik erwirtschafteten Umsätze dauerhaft in deutsche Filme investieren würden.
Überdies trat er für wirksame Steueranreize ein, um Produktionen im Land zu halten und neue anzulocken, sowie dafür, das Zukunftsprogramm Kino fortzusetzen. Lehmann zeigte sich verständnislos, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (BKM, parteilos) dafür im Rekordetat keine regulären Fördermittel eingestellt habe, sondern dies erst die Haushaltsdebatten erkämpft hätten. Die Grünen-Kulturpolitikerin Awet Tesfaiesus hob hervor, dass die von mehreren Unions-Abgeordneten als besonderer Erfolg gefeierten Aufwüchse von 15 Mrd. Euro bis 2030 offenbar "keine finanzielle Steigerung“ bedeuten, sondern, wie von BKM Weimer selbst eingestanden, lediglich die bisherigen Investitionen absichern und fortsetzen. Tesfaiesus beanstandete, dass auch das Verfahren für die von der Union favorisierte freiwillige Selbstverpflichtung zu lange auf sich warten lasse, jeder Monat, um den man diese weiter hinauszögere, sei "verlorenes Geld für die Branche".
Die Linke: Investitionspflicht funktioniert in anderen EU-Ländern
Ähnlich wie SPD-Kulturpolitiker Holger Mann stellte der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion David Schliesing der desolaten Lage von Produktionsfirmen, Filmschaffenden, Kinos und Festivals die Milliardengewinne der Streamingdienste gegenüber, die bloß wenig Steuern zahlten. Daher sieht auch Schliesing die im Koalitionsvertrag festgelegte Verpflichtung als wichtig an. Freiwillige Investitionen würden "einen Bruchteil der möglichen Einnahmen" erzielen. Die von der Union gegen eine gesetzliche Regelung eingewendeten "angeblichen europa- und verfassungsrechtlichen Probleme" entlarvte er durch Beispiele anderer EU-Staaten als fadenscheinig. Frankreich und Italien hätten ohne Schwierigkeiten US-Streamingkonzerne per Gesetz zu 20 bzw. 16 Prozent Investitionen in lokale Filmproduktionen verpflichtet.
Durch die wie von den Grünen in dem ebenfalls debattierten Antrag der Linksfraktion (Drs. 21/ 3608) vorgeschlagene Verpflichtung über ein Fünftel der Umsätze würden rund 5 Mrd. Euro jährlich in die bundesdeutschen Filme fließen. Allein ein Gesetz gewährleistet nach Auffassung von Schliesing "Durchsetzungskraft, Planbarkeit und Gleichberechtigung" und sorgt für Arbeitsplätze. SPD-Politiker Mann gab zu bedenken, Streaminganbieter/innen würden bevorzugt dort produzieren, wo sie bessere, planbare und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen vorfänden, d.h. wo es Investitionspflichten oder Steueranreize gebe. Anstelle des von den Grünen erneut ins Spiel gebrachten Diversitätsbeirates setzte sich Linken-Politiker Schliesing für eine verpflichtende Quote ein, um die Wirkung zu garantieren. "Mehr Diversität vor und hinter der Kamera " steigere die Filmqualität.
Linke und Grüne verlangen mehr Diversität bei der Filmförderung
Konkret appellieren die Grünen in ihrem Antrag an die Regierung, in einem Gesetzentwurf ein Steueranreizmodell einzuführen, das über eine "steuerliche Filmförderzulage“ von 30 Prozent der Kosten die Herstellung langfristig planungssicher und verlässlich machen soll. Weiterhin empfehlen sie eine Investitionspflicht für Streamingdienste von einem Fünftel der Nettoumsätze, um den deutschen Filmstandort zu stärken. Zusätzlich machen sie sich wieder für die bei der vorigen Novellierung des FFG durch die FDP blockierte Regelung stark, einen Diversitätsbeirat in der Filmförderanstalt (FFA) zu schaffen und den darin vertretenen Verbänden einen Sitz im Verwaltungsrat zu gewähren.
Neben den gesetzlichen Steueranreizen, wie sie auch die Grünen-Fraktion vorsieht, rufen die Linken die Regierung auf, in entsprechenden Gesetzentwürfen tarifvertragliche Vergütungen vorauszusetzen, um Investitionen (u.a. auf die Filmabgabe) anrechenbar zu machen, bzw. die Filmförderung an das Einhalten von darüber hinausreichenden Tarif-Regelungen zu binden. Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Koalitionsregierung in das FFG so bald als möglich Maßnahmen festlegen, die "Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusivität und Antidiskriminierung sowie d(ie) ökologische() Nachhaltigkeit" stärken, vor allem Zielvorgaben für die geschlechtergerechte Filmförderung einschließlich quotierter Mittelvergabe für Filmprojekte vorschreiben, die Frauen oder Personen mit nicht-binärer geschlechtlicher Identität im Bereich Regie, Drehbuch und Filmherstellung beschäftigen. Außerdem verlangen die Linken, in den folgenden Entwürfen für den Etat des BKM genügend Finanzmittel "für die kulturelle Filmförderung und den Erhalt des Filmerbes" verfügbar zu machen und vor allem das Zukunftsprogramm Kino am Bedarf orientiert aufzustocken.