ÄNDERUNGSGESETZ ZUR BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNG : "Stark-Watzinger zum BAföG: "Da geht noch mehr"

9. April 2022 // ig/bek

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watznger (FDP) hat in einer Twitter-Reaktion auf die Feststellung der Jugendorganisation ihrer Partei "Junge Liberale", den am 6. April im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf einer 27. BAföG-Novelle reiche nicht aus, wörtlich zugestanden: "Das geht noch mehr": Das BAföG-Änderungsgesetz wurde zwar allgemein als erster Schritt begrüßt, doch enttäuscht zeigten sich Studierendenorganisationen, Studierendenwerke und Gewerkschaften, dass die Kabinettfassung nur unwesentliche Veränderungen aufweist.

Ministerin Stark-Watzinger bei der Haushaltsdebatte des Bundestages zum Einzelplan 30 am 24.03.2022 (Livestream BTG)
Ministerin Stark-Watzinger bei der Haushaltsdebatte des Bundestages zum Einzelplan 30 am 24.03.2022 (Livestream BTG)

Während Vertreter:innen der Ampel-Koalition - Josephine Ortleb (SPD) und Laura Kraft (Grüne) - den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßten, verlangten Sprecher:innen der Studierenden, des Deutschen Bundesjugendringes, des Deutschen Studentenwerks und der Gewerkschaften (GEW, DGB) deutliche Nachbesserungen der Kabinettfassung. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek bezeichnete die BAföG-Novelle als einen "ersten überfälligen Schritt". Er verwies auf die Koalitionsvereinbarung, wonach die Bundesausbildungsförderung "strukturell verbessert, die Förderhöchstdauer angepasst und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einfgeührt werde. Gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Nina Stahr, der Sprecherin für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung der Bundestagsfraktion B90/DIE GRÜNEN, stellte Laura Kraft heraus, dass das BAföG endlich an die Bedürfnisse der Studierenden angepasst werde, nachdem aktuell nur noch elf Prozent der Studierenden aktuell Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Doch das entspräche in keiner Weise der Zahl an jungen Menschen, die tatsächlich Unterstützungsbedarf hätten. Insofern sei ein Neustart in der Studienfinanzierung ist mehr als überfällig, ergänzte Stahr.

Mindestens zehn Prozent Erhöhung der Bedarfssätze

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) zeiget sich zwar erfreut über geplante Erhöhung der Elternfreibeträge um 20% und Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre. DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl bemängelte aber die viel zu geringe Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um nur fünf Prozent: "Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent. An diesem Punkt springt die Bundesregierung viel zu kurz." Die Ampel-Koalition sollte nach den Worten Anbuls den Studierenden keinen Kaufkraft-Verlust zumuten. Die BAföG-Bedarfssätze müssten um mindestens 10 Prozent erhöht werden, damit das BAföG wirklich zum Leben reiche. Ähnllch kritisch äußerte sich auch der "freie zusammenschluss deutscher studierendenschaft" (fzs), nach dessen Auffassung die aktuellen Pläne des BMBF dem großen Nachholbedarf nicht gerecht werden. Insbesondere beim Mietkostenzuschuss bemängelt die Organisation, Der Steigerung des Mietkostenzuschusses auf 360€ monatlich stehe gegenüber, dass im Durchschnitt Studierende allerdings schon heute 400-450€ Miete monatlich zahlen müssten. Nicht wenige zahlten sogar bis zu 100 oder 200 € im Monat mehr nur für ein WG-Zimmer. Besonders gelte dies für beliebte Ballungsräume wie etwa München, Stuttgart, Berlin oder Hamburg. Dieser Argumentation folgt auch der Bundesjugendring in seiner Stellungnahme. Wenn beispielsweise die Lebenshaltungskosten der Studierenden zwischen 1000 und 1500 Euro im Monat und damit deutlich über den bisher geplanten neuen BAföG-Sätzen. lägen, dann bedeutet das nach dn Worten von Lea Herzig, der stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesjugendrings: „Damit steht Studieren nicht für alle offen“.

Koalition soll im parlamentarischen Verfahren "ordentlich" nachlegen

Auch aus Sicht des DGB reicht die geplante Anhebung der Bedarfssätze um lediglich fünf Prozent, also um 22 Euro, auf keinen Fall aus. Gleiches gelte auch für den Wohnkostenzuschuss, der um nur 35 Euro steigen solle. Der DGB sprach die Erwartung aus, dass die Koalition hier "im parlamentarischen Verfahren ordentlich nachlegt". Wir fordern eine pauschale Erhöhung der Bedarfssätze um 150 Euro und einen Mietkostenzuschuss, der sich am Wohngeldgesetz orientiert.

Die Veränderungen des Regierungsentwurfs gegenüber dem Referentententwurf, über den wir im zwd-POLITIKMAGAZIN (Ausgabe 390) ausführlich berichtet hatten, sind in einer tabellarischen Übersicht von zwd-Mitarbeiterin Victoria Wygrabek zusammengefasst worden.

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