MONITORINGBERICHT KITA-GESETZ : Frühkindliche Bildung: Verbesserte Kita-Betreuung, doch mit Lücken

20. Januar 2024 // Ulrike Günther

Mehr Kinder in Kitas, günstigere Personal-Schlüssel, mehr Erzieher:innen: Das Kita-Qualitäts- und Teilhabegesetz (Gute-KiTa-Gesetz) hat 2022 mit 1,9 Mrd. Euro investierten Bundesmitteln Fortschritte erzielt. Dennoch zeigt der Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) Lücken beim Kita-Platz-Angebot, Lebensverhältnisse sind bisher nicht gleichwertig. Das KiTa-Qualitätsgesetz der Koalition soll das ändern.

Das Betreuungsverhältnis in Kitas hat sich verbessert. - Bild: pxfuel
Das Betreuungsverhältnis in Kitas hat sich verbessert. - Bild: pxfuel

zwd Berlin. Erfolge verzeichnet der am 13. Januar vom BMFSFJ vorgelegte Monitoringbericht für das sog. Gute-KiTa-Gesetz (KiQuTG) insbesondere beim Ausbau personeller Kapazitäten, Erzieher:in-Kind-Verhältnis und Kita-Management. Im Kontext von Fachkräftemangel, Erfahrungen aus der Corona-Krise und Kenntnissen über die herausragende Rolle frühkindlicher Bildung seien „Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) anlässlich der Veröffentlichung des Reports. Das – von der Koalition 2023 als Folge-Regelung erlassene - KiTa-Qualitätsgesetz leiste daher „einen entscheidenden Beitrag“, um Früherziehung qualitativ weiterzuentwickeln, und somit auch im Bestreben, Bildungserfolge von familiärer Herkunft loszulösen. Die Maßnahmen würden laut Paus dabei helfen, „positive Wirkungen“, in erster Linie beim „Personal-Kind-Schlüssel“, zu erzeugen, und die Güte der Kinderbetreuung zu erhöhen.

Paus: Handlungsbedarf bei KiTa-Qualität und gleichen Chancen

Dennoch sieht die Grünen-Politikerin über das Jahr 2024 hinaus „Handlungsbedarf“. Sie beabsichtige, sich „weiter dafür (zu) engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger“ wird und „die Unterschiede zwischen den Bundesländern“, wie es das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse aus dem Koalitionsvertrag erfordert, weiter abzubauen, so die Ministerin. Längerfristig hat die Bundesregierung vor, das zweite, für 2023 und 2024 geltende Kita-Gesetz in ein an bundesweiten Standards ausgerichtetes “Qualitätsentwicklungsgesetz“ zu überführen, das Schwerpunkte auf angehobene Betreuungsverhältnisse, Sprachförderung und bedarfsgerechte Ganztagsangebote legt.

Ca. 1,9 Mrd. Euro Bundesmittel flossen 2022 in die mit den Ländern vertraglich vereinbarten Maßnahmen, 70 % in qualitätsentwickelnde Herangehensweisen. Mit 30 % der Fördergelder entlasteten die jeweiligen Familienministerien Eltern bei den Kita-Gebühren. Seit 2019 investierten sie 4,7 Mill. Euro in die Kita-Verbesserung, bei in etwa vergleichbar verteiltem Einsatz in den einzelnen Handlungsfeldern. Der Monitoring-Bericht 2022, der gleichzeitig als Gesamtreport die Förderung über die ganze Geltungsdauer des KiQuTG seit 2019 bilanziert, stützt sich auf Daten aus der amtlichen Kinder- und Jugendstatistik, Befragungen u.a. von pädagogischem Personal und Jugendämtern, die Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (KiBS) sowie die länderspezifischen Fortschrittsberichte.

Bessere Erzieher:in-Kind-Relation, fehlende Kita-Plätze

Insgesamt besuchten 2022 knapp 3,5 Mill. Kinder vor der Einschulung eine Kita oder nahmen vergleichbare Erziehungsangebote wie Kindertagespflege in Anspruch, rund 67.300 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Quote der betreuten unter Dreijährigen stieg mit über einem Drittel (35,5 %) um 1,1 %, umgekehrt ging der Anteil der Drei- bis Sechsjährigen mit durchschnittlich 92,0 % nochmals, wenn auch schwächer als in früheren Jahren, um 0,1 % zurück. Demgegenüber lag der von Eltern geäußerte Bedarf an Kinderbetreuung in beiden Gruppen oberhalb der tatsächlichen Raten: 49 % der Mütter und Väter wünschten sich nach Angaben der Studie für ihre unter drei-jährigen Kinder tagsüber pädagogische Pflege, bei den Eltern von drei- bis sechsjährigen Kindern waren es 96 %..Während sich bei unter Dreijährigen wie im Vorjahr im Mittel ein:e Erzieher:in um 4 Kinder kümmerte, verbesserte sich das Verhältnis bei Schützlingen von drei Jahren bis zum Schulanfang leicht auf 1 : 7,8 (-0,1). Seit Inkrafttreten des KiQuTG 2019 sank die Zahl der betreuten Kinder in beiden Altersklassen um – 0,3 (unter 3 Jahre) bzw. – 0,5 (3 – 6,5 Jahre).

Länder investieren in Fachkräfte und Berufsbildung

Elf der sechzehn Bundesländer nutzten die staatlichen Finanzhilfen, indem sie z.B. mehr Personal für erweiterte Fürsorgezeiten oder in sozioökonomisch benachteiligten Regionen anstellten, die Betreuungsrelation anhoben oder den Fachkräften Zeit für die mittelbaren, indirekt pädagogischen Tätigkeiten einräumten. Bis März 2022 arbeiteten im Bundesgebiet mehr als 683.000 Erzieher:innen u.a. qualifiziertes Personal in Kitas, ein Zuwachs von 3,3 % gegenüber 2021, verglichen mit 2019 sogar von 12 %. Knapp 93 % der Betreue:innen waren Frauen, der Männeranteil kletterte um 0,3 % auf 7,2 %. Auch die Zahl derjenigen, die im Schuljahr 2021/ 22 eine Erzieher:innen-Ausbildung o.ä. begannen, erfuhr mit über 74.500 Neu-Azubis einen Zuwachs (+ 2 %). Wie schon 2021 nahm ein Fünftel von ihnen am praxisorientierten Berufsbildungsgang teil. Im frühkindlichen Bereich fingen gegenüber 2018/ 19 fast 5.000 (7 %) mehr Schüler:innen eine pädagogische Ausbildung an. Dieser Anstieg war überwiegend in westlichen Landesteilen zu beobachten. Die Menge der Absolvent:innen blieb mit rund 54.600 hingegen annähernd konstant.

Kita-Kosten für Eltern durch Förderhilfen gesenkt

Zu den von Ländern ergriffenen Methoden zum Gewinnen und Sichern qualifizierter Fachkräfte gehörten Finanzanreize für Kita-Beschäftigte in sozialen Brennpunktlagen sowie eine verbesserte Praxisanleitung für Azubis. Ebenso vergrößerte sich mit 92,9 % (+ 0,3 %) seit 2021 der Anteil der von Leitungspersonal geführten Kita-Einrichtungen, die Rate der Kitas ohne ausgewiesenes Management sank dementsprechend auf 7,1 %.. Wiederum elf Länder nutzten die Fördermittel, um Eltern das Zahlen der Beiträge zu erleichtern. 2022 profitierten mindestens 510.000 Kinder von solchen finanziellen Hilfen, über gesenkte Kosten für Geringverdienende bis hin zur Gebührenfreiheit für alle. Im Gesamtzeitraum waren es jährlich durchschnittlich 466.500 Kinder. Seit 2019 wuchs die Rate der von Kita-Beiträgen befreiten Eltern um 11 % auf 36 %.

Lebensverhältnisse im Länder-Vergleich noch nicht angeglichen

Trotz der im Bericht festgestellten, durch das KiQuTG bewirkten vorteilhaften Effekte blieben im Bundesvergleich erhebliche Unterschiede unverändert erkennbar. In den meisten ostdeutschen Ländern sank die Quote der in Kitas betreuten Kinder, stieg jedoch flächendeckend in den westdeutschen Regionen an. Das Erzieher:in-Kind-Verhältnis variierte bei unter Dreijährigen zwischen 1 : 3,0 (Baden-Württemberg) und 1 : 5,8 (Mecklenburg-Vorpommern), bei den Drei- bis Sechsjährigen entsprechend von 1 : 6,5 bis 1 : 11,9, wobei tendenziell die ostdeutschen Landesteile die ungünstigsten Betreuungs-Schlüssel aufwiesen. Die meisten Kitas ohne eine für Management angestellte Person gab es mit 24,3 bzw. 21,4 % in Bremen und Berlin, umgekehrt verfügten in Thüringen fast alle Einrichtungen (98,8 %)/über Leitungskräfte.

Im Durchschnitt boten 88,9 % der Kitas für die Kinder ein Mittagessen an. In den westlichen Ländern verpflegten ca. 86,5 % – mit größeren Diskrepanzen zwischen den Regionen - ihre Zöglinge, in Ostdeutschland hingegen 99,6 % bei nur geringfügigen landesbezogenen Abweichungen. Grundsätzlich gebührenfrei sind Kita-Plätze in Berlin und seit 2020 in Mecklenburg-Vorpommern, in Rheinland-Pfalz für ab zweijährige Krippen- und alle Kindergartenkinder. In den übrigen Ländern reichte die mittlere Höhe der Beiträge für ganztägige Betreuung bei unter Dreijährigen von monatlich 150 Euro (Sachsen-Anhalt) bis 370 Euro (Baden-Württemberg). Bei den Kindern von drei bis sechseinhalb Jahren waren Ganztagsplätze auch in Bremen und Niedersachsen gebührenfrei, ansonsten lagen die Kosten zwischen 60 Euro (Thüringen) und 230 Euro (Schleswig-Holstein).

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