EILMELDUNG: AM MITTWOCH STARTET DIE KOALITIONSINTERNE WAHLRECHTSREFORM : Dobrindt und Hubig in Reformkommission zum Wahlrecht

13. Oktober 2025 // Holger H. Lührig

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben sich auf die Besetzung einer zehnköpfigen Kommission zur erneuten Reform des Bundestagswahlrechts verständigt. Nach zwd-Informationen sind neben Vizevorsitzenden der Fraktionen auch zwei Mitglieder des Bundeskabinetts mit von der Partie: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD). Auch die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde als eine von lediglich drei Frauen berufen. Die Gesellschaft Chancengleichheit hat unterdessen ihren Vorschlag erneuert, die Kommission solle auch Lösungen für eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im künftigen Bundestag vorlegen.

In der konstituierenden Sitzung geht es um die Arbeitsweise und den weiteren Fahrplan der Reform. Kritisch wurde von Befürworter:innen einer geschlechtergerechten Wahlrechtsreform bewertet, dass von den sechs von der Unionsfraktion entsandten Mitgliedern mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin Catarina dos Santos-Wintz lediglich eine Frau benannt wurde. Die SPD hatte ihre vierköpfige Gruppe paritätisch besetzt.

Nach Recherchen der Redaktion des zwd-POLITIMAGAZINs wird die Zusammensetzung der Kommission wie folgt aussehen:

CDU:
Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Catarina dos Santos-Wintz, Parlamentarische Geschäftsführerin
Andreas Jung, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Michael Brand, Vorsitzender Landesgruppe Hessen

CSU:
Alexander Hoffmann, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe
Alexander Dobrindt, Bundesminister des Innern

SPD:
Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Nancy Faeser, Bundesministerin a.D.
Sebastian Hartmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar

Die Gesellschaft Chancengleichheit hat erneut angemahnt, dass eine erneute Wahlrechtsreform darauf angelegt werden müsse, dass mehr Frauen als bisher in den Bundestag entsandt werden. Dazu hatte sie ein Eckpunktepapier vorgelegt, dass eine Stärkung der Frauenteilhabe an den Direktwahlen vorsieht. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, auch zu prüfen, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden könne und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten. Aus Sicht der Gesellschaft Chancengleichheit (GesCh) sollte sichergestellt werden, dass bei den Direktwahlmandaten nur Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag gewählt werden können, die eine Mehrheit der abgegebenen Erststimmen erreicht haben. Wird bei der Direktwahl keine Kandidatur von mehr als der Hälfte der Erststimmen unterstützt, sollte darüber eine Stichwahl zwischen beiden Bestplatzierten entscheiden.

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