ZWEITER MONITORINGBERICHT ZUM GUTE KITA-GESETZ​ : Große Unterschiede in den Ländern bei KiTa-Qualität

23. Dezember 2021 // ticker/vf

Trotz grundlegender Verbesserungen angesichts der Qualität in Kitas und Kindertagespflege bestehen regional noch große Unterschiede. Das geht aus dem zweiten Monitoringbericht zum Gute Kita-Gesetz, der am 22. Dezember 2021 vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht worden ist. Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (GRÜNE) kündigte an, dass sie in Zusammenarbeit mit den Ländern alle notwendigen Schritte ergreifen wolle, damit jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe habe - "und zwar von Anfang an und überall im Land".

Spielende Situation in einer Kita Quelle: Rostocker Stadtmission
Spielende Situation in einer Kita Quelle: Rostocker Stadtmission

Am 22. Dezember hat das Bundesfamilienministerium den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der Fachkräftegewinnung. Zudem profitieren immer mehr Familien von kostenfreien Kita-Plätzen. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen aber weiterhin.

Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: "Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat - und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Leider unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen. In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen."

Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1, in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an Fahrt auf: Die Zahl derjenigen, die eine Ausbildung im Schuljahr 2019/20 angefangen haben, stieg um rund 3100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, zum Beispiel durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz beziehungsweise war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

Der Bund unterstützt die Länder

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Länder haben anhand ihrer Bedürfnisse entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr Qualität sowie Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.

Mit dem GUte-KiTa-Bericht 2012 im Dezember vergangenen Jahres wurde zum zweiten Mal die bundesweite Situation bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden. Außerdem enthält der Bericht einen datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten Handlungsfelder.

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