BKA-STUDIE LEBENSSITUATION, SICHERHEIT UND BELASTUNG IM ALLTAG : SPD: Massive Gewalt erfordert umfassendes Schutzsystem

11. Februar 2026 // Ulrike Günther

Ein knappes Fünftel der Frauen hat bereits sexuelle Übergriffe erfahren, doch nur ca. 3 Prozent bringen die Taten zur Anzeige. Wie aus einer Dunkelfeldstudie hervorgeht, sind Frauen von fast allen Gewaltformen häufiger betroffen als Männer, Migrantinnen und queere Menschen stärker als die übrige Bevölkerung. Die SPD-Fraktion tritt für ein bundesweit einheitliches Schutzsystem, gegen Sexismus und Digitalgewalt ein. Die Grünen fordern wie die Linken mehr Investitionen und wie SPD und Deutscher Frauenrat (DF) bessere Schulungen.

Von körperlicher Gewalt und sexuellen Übergriffen wird bloß ein Bruchteil gemeldet.  - Bild: PxHere
Von körperlicher Gewalt und sexuellen Übergriffen wird bloß ein Bruchteil gemeldet. - Bild: PxHere

zwd Berlin. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Jasmina Hostert erkennt angesichts der in der Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) belegten massiven Gewalt bei gleichzeitig fast durchgängig sehr geringen Anzeigequoten „dringenden Handlungsbedarf“. Dass nur ca. 5 Prozent der in (Ex-) Partnerschaften verübten Gewalttaten gemeldet werden, führte sie auf „strukturelles Versagen“ zurück. Ihre SPD-Fraktion unterstütze das Gewalthilfegesetz (GewHG) „für ein bundeseinheitliches (...) Schutzsystem“, betonte Hostert anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse am Dienstag.

SPD tritt gegen Sexismus, Rollenklischees und Digitalgewalt ein

Überdies beabsichtige man, Frauenhäuser und Hilfsstrukturen auszubauen. Wie Grüne und DF trat die SPD-Politikerin dafür ein, Fortbildungen für Polizei- und Justizbehörden zu Partnerschafts- und Digitalgewalt verpflichtend zu machen und mehr Präventionsarbeit in Schulen wie Jugendeinrichtungen zu gewährleisten. Aus ihrer Sicht zeigt die Studie, dass in Gewalt noch immer „strukturelle() Ungleichheit“ zum Ausdruck kommt, weshalb sich die SPD für stärkere „Maßnahmen gegen Sexismus, Rollenbilder und digitale Gewalt“ engagiere. Mit Blick auf die überdurchschnittlich häufig jungen, überwiegend weiblichen Personen, die sexueller Belästigung oder Digitalgewalt ausgesetzt sind, warnte Hostert: „Gewalt darf kein Bestandteil des Aufwachsens sein“.

Laut der LeSuBiA-Studie wurden 17,8 Prozent der befragten Frauen in ihrem Leben mindestens einmal Opfer eines sexuellen Übergriffs, rund viermal so viele wie Männer (4,3 Prozent), 18,0 Prozent erlitten körperliche Gewalt durch eine:n (Ex-) Partner:in (Männer: 14,0 Prozent), doch bloß 3 Prozent meldeten die Vorfälle. Fast die Hälfte der Frauen (48,7 Prozent) erfuhr psychische Gewalt innerhalb der (Ex-) Partnerschaft (Männer: 40,0 Prozent), mit knapp zwei Drittel (62,3 Prozent) erlebten mehr als zweimal so viele sexuelle Belästigung wie Männer (28,6 Prozent). Über ein Viertel (26,7 Prozent) war von Stalking (Männer: 15,1 Prozent), ca. ein Zehntel beider Geschlechter von digitaler Gewalt i.e.S. betroffen (Frauen: 9,2 Prozent, Männer: 10,3 Prozent).

Die Grünen und DF plädieren für mehr Schulungen von Fachkräften

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion Irene Mihalic und die grüne Sprecherin für Frauenpolitik Ulle Schauws riefen dazu auf, sich „entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt“ zu wenden. Da die Erhebungen des BKA verdeutlichten, dass lediglich ein Bruchteil von Gewalttaten zur Anzeige gelange, halten sie es wie der DF für nötig zu analysieren, „warum Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen“. Die Strukturen von Justiz, Strafverfolgung und Beratung müssten „konsequent ineinandergreifen“, verlangten die Grünen-Politikerinnen. Wie sie plädierte der Frauenrat in den Worten von deren Sonderbeauftragter für Gewaltschutz Sylvia Haller dafür, „alle Fachkräfte zu Gewalt gegen Frauen verpflichtend fortzubilden - vom Polizist bis zur Richterin“. Nach Hallers Angaben berichteten Betroffene, dass sie von Polizei und Justiz teilweise „nicht ernst genommen“ würden.

Die Linken: Brauchen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz

Mihalic und Schauws appellierten an die Bundesregierung, die Fortschritte durch das GewHG der Vorgängerkoalition weiterzuführen und „deutlich mehr in Prävention und Aufklärung“ zu investieren. Dabei solle es Frauen auch ermöglicht werden, „echte Handlungsfreiheit“ durch mehr finanzielle Sicherheit, zugänglichen Wohnraum und Berücksichtigen von Gewalterfahrungen bei Prozessen zum Sorge- und Umgangsrecht nach Trennungen zu erlangen. Ebenso setzten sie sich für verbesserten Schutz queerer Menschen ein, die besonders stark durch Gewalt betroffen seien. Vor diesem Hintergrund monierten die Grünen-Abgeordneten als unverständlich, dass die Regierung nicht vorhabe, den Aktionsplan „Queer leben“ fortzusetzen.

Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Kathrin Gebel bemängelte, beim Gewaltschutz werde „seit Jahren (…) gespart“, die Regierung vermeide, „vollumfängliche Maßnahmen“ zu treffen. Gebel prangerte das Defizit von 12.000 fehlenden Frauenhausplätzen an. Beratungsstellen seien überlastet, Hilfsangebote vielfach von befristeten Projekten abhängig. „Patriarchale Gewalt ist kein Einzelfall“, hob die Linken-Politikerin hervor, die Menschen vertrauten dem System nicht mehr. Ernsthafter Gewaltschutz bedeutet nach Ansicht von Gebel, „einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung“ zu garantieren, hinreichend viele Plätze bereitzuhalten und Facheinrichtungen dauerhaft zu finanzieren. Wie die Grünen drängte sie darauf, die Vorgaben aus der Istanbul-Konvention umzusetzen, Betroffene würden sonst „weiterhin alleingelassen".

Prien stellt zuverlässiges, flächendeckendes Schutzsystem in Aussicht

Für Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union) ist aus den Zahlen der LeSuBiA-Untersuchung ablesbar, dass „das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt (…) riesig“ sei. Gewalt betreffe Millionen Menschen im Land, erklärte Prien zur Vorstellung der Resultate. Die niedrige Melderate bei körperlicher Partnerschaftsgewalt wertete die Ministerin als ein Anzeichen „von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe“. Deshalb baue die Koalition Hürden ab. Wie SPD-Familien-Sprecherin Hostert verwies sie auf das GewHG, mit dem man ein verlässliches und flächendeckendes Schutznetz schaffe. „Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht“, mahnte Prien.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass sie „eng die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes“ begleiten und „die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan“ fortentwickeln, weiterhin „Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit“ stärken würden. Im am 28. Februar 2025 in Kraft getretenen GewHG sind Maßnahmen verankert, die Vorsorge absichern und für von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt betroffene Personen genug bedarfsgerechte Angebote an Schutz, Beratung und Unterstützung bereitstellen. Der ebenfalls festgeschriebene Rechtsanspruch auf Gewaltschutz wird demnach ab 01. Januar 2032 gültig.

Dobrindt begrüßt geplante Einführung elektronischer Fußfesseln

Nach Auffassung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Union) sollte man „die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt“ rücken. Daher begrüßte es Dobrindt, dass man nun – wie von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf vorgesehen, über den das Parlament am Freitag in zwei Wochen debattiert - das in Spanien schon bewährte Modell der elektronischen Fußfessel in der Bundesrepublik etabliere. Darüber hinaus werde der Einsatz von K.O.-Tropfen künftig wie der Gebrauch einer Waffe geahndet. Außerdem setzt Dobrindt auf frühzeitige Aufklärung junger Menschen darüber, wann „Gewalt in der Partnerschaft beginnt“. Opfer von Gewalt seien besser zu schützen und Täter:innen härter zu bestrafen.

BKA-Präsident Holger Münch unterstrich, LeSuBiA liefere erstmals „geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen“ in der Bundesrepublik. Dadurch trage die Studie dazu bei, Angebote von Schutz und Hilfe gezielt weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müsse man dafür sorgen, dass mehr von Gewalt Betroffene die Taten anzeigten, damit sie Unterstützung erhalten könnten. Im Auftrag des BKA, das bei dem Projekt mit Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium kooperierte, befragte das Forschungs- und Kommunikationsinstitut Verian (ehem. Kantar Public) in den Monaten Juli 2023 bis Januar 2025 bundesweit 15.479 Personen über Erfahrungen mit Gewalt inner- und außerhalb von (Ex-) Partnerschaften.

Migrantinnen und LGBTQI+-Personen sind öfter Opfer von Gewalt

Migrantinnen erleiden der LeSuBiA-Studie zufolge bezogen auf den 5-Jahres-Zeitraum mit 5,3 Prozent öfter sexuelle Übergriffe als Frauen ohne Migrationshintergrund (3,5 Prozent). Das gilt auch für Stalking (13,2/ 9,7 Prozent) und digitale Gewalt (7,4/ 4,3 Prozent). Angehörige der LGBTQI+-Gruppe sind allen untersuchten Gewaltformen in- und außerhalb von (Ex-) Partnerschaften in höherem Maße ausgesetzt als heterosexuelle. Z.B. wurden 19,5 Prozent in ihrer Lebenszeit Opfer von sexuellen Übergriffen (Nicht-LGBTQI+: 9,8 Prozent), 30,0 Prozent von Stalking (N-LGBTQI+ 19,8 Prozent), 16,1 Prozent von Gewalt im digitalen Raum i.e.S. (N-LGBTQI+: 8,9 Prozent). 50,7 Prozent erfuhren psychische Gewalt, 21,7 Prozent körperliche Gewalttaten durch ihre:n (Ex-) Partner:in (N-LGBTQI+: 44,1/ 16,4 Prozent).

Von vielen durch LeSuBiA untersuchten Gewaltformen sind insbesondere junge Frauen betroffen: Über 82 Prozent der 16- bis 24-jährigen und immer noch ca. 62 Prozent der 25- bis 34-jährigen weiblichen Personen erlebten in der 5-Jahres-Zeitspanne sexuelle Belästigung (Männer: ca. 34 bzw. 23 Prozent), zwischen 20 und 18 Prozent der 16-/ 17- und 18- bis 24-Jährigen wurden Opfer von sexuellen Übergriffen (Männer: 1,7/ 5,1 Prozent), rund 31 Prozent der Frauen dieser Altersgruppen wurden gestalkt (Männer: 22,5/ 14,5 Prozent). Auffällig ist, dass Frauen bei allen Arten der Gewalt die Taten als schwerer einschätzten als Männer, d.h. sie empfanden mehr Angst und beurteilten das Geschehen als schlimmer. 16,4 Prozent der weiblichen Opfer von sexuellen Übergriffen fühlten sich in Lebensgefahr (Männer: 5,1 Prozent), 31,0 Prozent trugen körperliche Folgen bzw. Verletzungen davon (Männer: 11,9 Prozent).





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