zwd Berlin. Trotz einer Finanzierungslücke beim Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein hat die schwarz-grüne Landesregierung bei einer Sitzung des Finanzausschusses am 05. Februar versichert, die Förderrichtlinien für die ganztägige Betreuung an Grundschulen nicht zu ändern. Bildungsministerin Doris Stenke (CDU) bedauerte laut dpa, dass man sich hinsichtlich der Höhe bei den Anträgen auf Förderung verschätzt habe. Derzeit werde geprüft, wie viele Gelder tatsächlich bereitgestellt würden. Die SPD-Fraktion im Landtag hatte darauf hingewirkt, dass die Regierung zum Thema berichten solle.
Im Landes-Haushalt in SH fehlen über 310 Mill. Euro für den Ganztag
Nach Angaben des Bildungsministeriums in einer Antwort auf eine Anfrage (Drs. 20/ 3921) des sozialdemokratischen Sprechers für Bildungspolitik Martin Habersaat wurden bis zum 31. Dezember 633 Anträge mit einem insgesamten Fördervolumen von ca. 890 Mill. Euro eingereicht, im Haushalt sind demnach bisher nur 476 Mill. Euro eingeplant. Dennoch versprach die grüne Finanzministerin Silke Schneider, genau gemäß der von den Kommunen angemeldeten Bedarfe auch zu zahlen. Habersaat hatte der Regierung noch im Januar unvollständige Vorbereitung auf das Ganztagsrecht und mehrfach Planlosigkeit vorgeworfen. Das Land beteiligt sich zu 85 Prozent an den Investitionen in den Ausbau und zu 75 Prozent an den Betriebskosten.
Kommunalvertreter:innen sehen Rechtsanspruch gefährdet
Bei einer Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages zum Gesetzentwurf der Koalitionsregierung (Drs. 21/ 3193) zur ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern während der Ferienzeit vom 26. Januar, bei der die eingeladenen Sachverständigen prinzipiell dem Vorschlag zustimmten, dass von öffentlichen oder anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit bereitgestellte Angebote in den Schulferien das Ganztagsrecht erfüllen können, äußerten Vertreter:innen von Kommunen Zweifel, dass man den gesetzlichen Anspruch wie geplant gewährleisten könne. Der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Marc Elxnat sieht die stufenweise Einführung des Ganztagsrechts ab dem 01. August 2026 in Gefahr.
Elxnat berief sich auf die vom VBE drei Tage vorher veröffentlichte forsa-Umfrage, wonach ein Viertel der Schulleiter:innen (25 Prozent) prognostizierte, ihre Bildungseinrichtung könne die Betreuung der Erstklässler/innen bis dahin nicht absichern. Diese Situation verlange dringend grundsätzliche politische Antworten, sagte der DStGB-Beigeordnete und plädierte dafür, das Inkrafttreten des Ganztagsrechts zu verschieben. Auch die Leiterin des Bildungs-Dezernats des Deutschen Städtetages Daniela Schneckenburger betonte, den Anspruch auf Ganztag zu garantieren bedeute für die Städte erhebliche Herausforderungen. Dieser ziele nicht allein auf ein Angebot zur Betreuung, sondern auch zur Bildung der Grundschüler:innen ab. Wegen der vielfach angespannten Finanzlage der Kommunen gab Schneckenburger die „ausgesprochen ungünstige() Startsituation“ zu bedenken.
VBE befürchtet Probleme bei Bildungsgerechtigkeit und Qualität
Der VBE-Vorsitzende Tomi Neckov mahnte anlässlich des Erscheinens der repräsentativen Umfrage, momentan könne man den Rechtsanspruch nicht an allen Orten einlösen. Sollte dieser wie vorgesehen zum Schuljahr 2026/ 27 umgesetzt werden, drohten „auch herbe Probleme mit der Qualität der Angebote“. Überdies befürchtet Neckov Nachteile für gerechte Bildung und logistische Schwierigkeiten, wie fehlende Räume. Laut der forsa-Studie bestätigten 67 Prozent der befragten Grundschulleiter:innen, dass sie das Ganztagsrecht bis zum geplanten Start verwirklichen könnten, 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Einrichtungen, die eine Betreuung der Kinder durch ihre Kommune für nicht gesichert halten, sank im selben Zeitraum um 10 Prozent (2024: 35 Prozent). Als Gründe für ihre Einschätzung nannten knapp drei Viertel dieser Schulleiter:innen mangelnde Räumlichkeiten oder einen Bedarf an baulichen Maßnahmen, über zwei Drittel (67 Prozent) fehlendes Fachpersonal bzw. zu wenig Lehrkräfte. Fast die Hälfte (47 Prozent) beklagte nicht genug verfügbare Finanzmittel, mehr als ein Drittel (36 Prozent) bürokratische Hürden, unklare Vorgaben und langsame Verwaltungsprozesse.
Nur an 40 Prozent Schulen Ganztags-Personal pädagogisch ausgebildet
Neckov vom VBE erkennt zwar das Bemühen der Gemeinden und die „positive Entwicklung“ an, zentral sei jedoch die Frage, wer in welchen Zimmern „die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder“ übernehme. Darüber hinaus müsse man „in die Qualitätsdebatte einsteigen“. Während das Ganztagsrecht pädagogische Angebote suggeriere, werde faktisch bloß „die Verwahrung von Kindern“ zugesichert. In der Phase des Schulanfangs braucht es aus Sicht des VBE-Vorsitzenden „stabile Beziehungen zu gut ausgebildetem Personal“, daher forderte er Qualitätsstandards für in der ganztägigen Betreuung eingesetzte Mitarbeiter/innen. Ein weiteres Problem bildet nach Auffassung von Neckov die gerechte Vergabe vorhandener Ganztagsplätze, wenn Schulen nicht für alle Kinder Angebote machen können, d.h. wer diese Betreuungsplätze erhält bzw. wie weitere geschaffen werden sollten.
Zwei Fünftel der Schulleitungen (40 Prozent) gaben in der forsa-Umfrage an, dass Ganztags-Mitarbeiter:innen eine pädagogische Mindestqualifikation besitzen, nach Aussagen von 53 Prozent ist das an ihren Einrichtungen nicht der Fall. Bundesweit bieten der Studie zufolge 70 Prozent aller Schulen offenen (49 Prozent) bzw. gebundenen Ganztag (21 Prozent) an, 7 Prozent beabsichtigen, den Schulbetrieb entsprechend umzustellen, über ein Fünftel der Lernorte (22 Prozent) hat das nicht vor. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa führte für den VBE von Mitte September bis Mitte Oktober 2025 mit 1.312 Leiter/innen sämtlicher Arten allgemeinbildender Schulen eine telefonische bzw. Online-Befragung über Ganztagsbetreuung und Ganztagsrecht durch.
Bayerische Landtags-SPD fordert vereinfachtes Verfahren zum Mittelabruf
Die Landesregierung müsse "den Abruf der Gelder dringend vereinfachen", forderte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag Dr. Simone Strohmayr am 23. Dezember. Nach Auffassung der SPD-Politikerin kommen immer noch zu wenig Mittel bei den Grundschulen an, um den ungedeckten Bedarf an Ganztagsplätzen zu erfüllen. Wie Strohmayr beanstandete, beschwerten sich die Kommunen über das zu komplizierte, bürokratische Verfahren. Sie appellierte an die bayerische Regierung, sie solle "hier weiter nachbessern, um die Bundesmittel besser auszuschöpfen", und dafür sorgen, dass Familien, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz wünschen, diesen auch erhalten. Die SPD-Bildungspolitikerin kritisierte, so hohe Beträge dürften nicht "durch Bürokratiehürden und fehlendes politisches Interesse seitens der Staatsregierung liegengelassen" werden. Wie das bayerische Familienministerium auf Anfrage von Strohmayr mitteilte, wurden von den ca. 461 Mill. Euro Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm für Ganztagsausbau bis zum 04. Dezember zwar knapp 28 Prozent (128,8 Mill. Euro) für Projekte verplant, doch erst 3,3 Prozent (15,3 Mill. Euro) "aufgrund zuwendungs- und haushaltsrechtlicher Vorgaben noch nicht abgerufen".
Bundesweit sind 49,5 Prozent der Investitionsmittel eingeplant
Die Quoten beim Bewilligen der Investitionsbeträge würden sich zwischen den Ländern stark unterscheiden, heißt es im seit dem 17. Dezember im Parlament als Unterrichtung (Drs. 21/ 3295) vorliegenden Ganztags-Report (GaFöG). Durch vormals knappere Förderzeiträume, Unsicherheiten beim Durchführen der Bauprojekte, "langjährige Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen" sowie spätes Inkrafttreten einiger Länderprogramme würden sie teilweise niedrig ausfallen. Die spärliche Rate beim Mittelabfluss sei durch die im Bausektor üblicherweise nach dem Erstellen der Rechnungen erfolgende Auszahlung verursacht, d.h. der Bewilligung nachgeordnet, und spiegele den erreichten Fortschritt im Bauvorhaben, nicht die Höhe gebundener Fördergelder wider. Nach Informationen der Bundesregierung hatten die Länder von den staatlichen, zwischen 2020 und – nach der im Juli beschlossenen Fristverlängerung (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) - 2029 verfügbar gemachten Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro bis zum 28. August 49,5 Prozent für Projekte verplant. Bis zum selben Termin hatten die Kommunen jedoch nur 8 Prozent der Fördersummen abgehoben.
57 Prozent der Grundschulkinder im Ganztag betreut
Nach längerer Stagnation erhöhte sich nach Daten des GaFöG-Reportes der Ganztagsbedarf für Grundschüler:innen 2024 erstmals wieder. Mit insgesamt 65 Prozent der Mütter und Väter interessierte sich ein Prozent mehr als im Vorjahr dafür, für ihr Kind Ganztagsangebote in Anspruch zu nehmen. Der Bedarf an Betreuung der durchschnittlich Sechs- bis Zehnjährigen über Mittag, d.h. bis 14.00 Uhr, stieg nochmals um ein Prozent (auf 12 Prozent). Rund 1,9 Millionen Grundschüler:innen nutzten die Angebote in Ganztagsschulen, Tageseinrichtungen oder anderen Betreuungsformen, ein Zuwachs um 3,8 Prozent (+ 69.000) verglichen mit 2023. Im Verhältnis zur Gesamtpopulation dieser Altersgruppe beteiligten sich im Schuljahr 2023/ 24 ca. 57 Prozent der Kinder am schulischen oder außerschulischen Ganztag (+ 1 Prozent). Wie bei den Vorgänger-Berichten erstellte den diesjährigen Report im Auftrag der Regierung das Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos AG zusammen mit dem Institut für Theorie und Empirie des Sozialen (ITES).
GEW: Fokus auf Qualifizierung von Beschäftigten legen
Die GEW begrüßt in einem Kommentar die im dritten GaFöG-Report attestierten Fortschritte beim Ausbau der Ganztagsbetreuung, macht aber auf das Risiko sinkender pädagogischer Qualität durch fehlende Fachkräfte, eine unzulängliche Datenlage und zu wenig verlässliche Strukturen aufmerksam. Der Ganztag dürfe „nicht zu einem reinen Betreuungsprogramm werden“, hob das GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe Doreen Siebernik hervor. Die Kinder hätten ein Recht „auf gute Bildung, (…) stabile Beziehungen und (…) qualifiziertes Personal“. Die Erziehungsgewerkschaft warnt auch davor, dass sich die Kluft zwischen Ländern absehbar weiter verschärft. Angesichts von Geburtenrückgängen einerseits, Fachkräftemangel andererseits trat Siebernik dafür ein, den Fokus auf „Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten“ zu setzen. Der GaFöG-Bericht konstatiert bei der Inanspruchnahme des Ganztags ein beträchtliches Ost-West-Gefälle: Während sich in Ostdeutschland 84 Prozent der Kinder beteiligten, lag die Rate im Westen bei 51 Prozent.
Prien für weiteren Ganztagsausbau und kindgerechte Betreuungsplätze
Bundesfamilienministerin Karin Prien (Union) bewertet die ganztägige Betreuung als „eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund der Eltern zum Bildungserfolg zu führen“. Für Kinder stelle ein moderner Ganztag einen „Lern- und Lebensort“ dar und ermögliche „bessere Teilhabe“, erklärte Prien anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum GaFöG-Bericht vom 03. Dezember. Gleichzeitig erlaubten die Ganztagsangebote insbesondere Müttern, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren. Die Ministerin rief den Bund, die Länder und Kommunen auf, gemeinsam den Ganztag weiter auszubauen und kindgerechte Betreuungsplätze zu schaffen, um zwischen Angeboten und Elternbedarfen vorfindliche Lücken zu beseitigen.
Statistische Datenlage beim GaFöG immer noch unzureichend
Das Mitglied im GEW-Vorstand Schule Anja Bensinger-Stolze wies darauf hin, dass bloß durch eine zuverlässige Begleitung von Kindern durch Schule bzw. Jugendhilfe „der Rechtsanspruch auch zu einem Rechtsanspruch auf gute Bildung“ werde. Bensinger-Stolze rief Länder wie Kommunen auf, nach den Milliardeninvestitionen des Bundes „mit nachhaltiger Personalpolitik, tarifgerechter Bezahlung und verbindlichen Qualitätsstandards“ ihren Anteil zur Ganztagsbildung beizutragen. Außerdem bemängelte die GEW eine immer noch unzureichende Datenlage. Nur über eine bundesweite Gesamtstatistik, an welcher der wirkliche Bedarf an Personal ablesbar sei, könne man denr Rechtsanspruch sicher umsetzen und die Finanzmittel effizient verwenden.
Ähnlich wie der VBE setzt sich die Erziehungsgewerkschaft dafür ein, pädagogische Qualität für den weiteren Ganztagsausbau als „zentrale Leitlinie“ gesetzlich festzuschreiben. Dazu zählt sie multiprofessionelle Teams, genug zeitlichen Freiraum für Kooperation und gute Arbeitsbedingungen. Ebenso sollte es Kindern und Eltern möglich sein, Ganztagsbetreuung mitzugestalten.Wie Regierung erklärte, lässt sich auf Grundlage der verwendeten Statistiken der Kultusministerkonferenz sowie der Kinder- und Jugendhilfe die Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Grundschüler:innen lediglich näherungsweise bestimmen. Für die ab 01. März 2024 per Gesetz vorgesehene GaFöG-Statistik, welche die Entwicklung beim Ganztag genau nachzeichnen soll, lieferten bloß einzelne Länder die erforderlichen Daten.
Ausbaubedarf bei Ganztagsangeboten hat sich reduziert
Bei gleichbleibendem Ganztagsbedarf sieht der GaFöG-Bericht bis 2026/ 27 ca. 166.000 zusätzlich benötigte Plätze voraus, bei einem Anstieg der Betreuungswünsche von Eltern um 10 Prozent fehlen nach den Berechnungen noch ca. 284.000 Plätze. Für das Schuljahr 2029/ 30, wenn alle Schüler:innen der 1. bis 4. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztag haben, veranschlagt der Report eine Lücke im bundesweiten Angebot von 190.000 bis 339.000 fehlenden Betreuungsplätzen. Allein für die Erstklässler:innen, die zum Beginn des Rechtsanspruchs 2026/ 27 zur Schule kommen, beläuft sich die Zahl noch zu schaffender Ganztagsplätze je nach zugrunde gelegter Bedarfslage auf 30.000 bzw. 65.000. Gegenüber den Vorhersagen aus den GaFöG-Berichten 2023 bzw. 2024 (bei konstanter Nachfrage 393.000 bzw. 271.000 Plätze) hat sich somit der Ausbaubedarf bis zum genannten Schuljahr deutlich reduziert.
Schwerpunkt im Osten auf Qualität, im Westen auf Quantität
Die im Rahmen des Reports befragten Länderverantwortlichen zeigten sich optimistisch, bis 2026/ 27 voraussichtlich bedarfsdeckend ganztägige Betreuungsplätze anbieten zu können. Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht unterstreicht, wird der Ganztagsbedarf in den östlichen Bundesländern und Hamburg schon jetzt fast ganz erfüllt, was auf das umfangreichere Betreuungsangebot für Grundschulkinder und einen z.T. langjährigen geltenden Rechtsanspruch zurückzuführen sei. Für die westlichen Länder stellt der Report hingegen eine heterogene, eher langsame Entwicklung fest. Legen ostdeutsche Regionen folglich bevorzugt Wert darauf, die Qualität der Angebote zu verbessern, hat für die westdeutschen Vorrang, die ganztägige Betreuung quantitativ auszubauen.
Um künftig ein dem Bedarf angemessenes Ganztagsangebot bereitzuhalten, empfiehlt die Regierung, mit der bisherigen Geschwindigkeit den Betreuungsausbau fortzusetzen und in den westlichen Regionen die vom Bund geförderten Maßnahmen auf Länder- und kommunaler Ebene mindestens auf der erreichten Stufe weiterzuführen. Die höchsten Anteile ganztägig betreuter Grundschulkinder verzeichnete Hamburg mit 99 Prozent, gefolgt von Sachsen (88 Prozent) und Thüringen (87 Prozent). Die schwächsten Quoten wiesen Baden-Württemberg (48 Prozent), Schleswig-Holstein (42 Prozent) und Bayern (34 Prozent) auf. Am meisten stieg die Betreuungsrate im Vergleich zum Vorjahr in Hessen (+ 10 Prozent), Niedersachsen (+ 7 Prozent), Bremen und Nordrhein-Westfalen (jeweils + 6 Prozent). Die Werte in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen blieben gleich bzw. nahmen sogar ein wenig ab.