GESELLSCHAFT CHANCENGLEICHHEIT:
PLÄDOYER FÜR GEWALTHILFEGESETZ
: „Auskömmliche Finanzierung
zur Verdreifachung von
Frauenhausplätzen“

28. Januar 2025 // Hilda Lührig-Nockemann

Die Gesellschaft Chancengleichheit (GesCh) hat in einer Stellungnahme anlässlich einer Sachverständigenanhörung am 27. Januar im Bundestagsausschuss FSFJ begrüßt, dass mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zum Gewalthilfegesetz ein Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Gesetzgebung zugunsten der Verstetigung von Hilfen für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder eingeleitet wird: Eine bundesgesetzliche Regelung zur Mitfinanzierung Frauenhäuser hat die GesCh seit Jahrzehnten befürwortet.

Es sei überfällig und sollte einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern auf das mindestens Dreifache der jetzigen Zahl ermöglichen, heißt es in der Stellungnahme, die von der Münchner Fachanwältin für Familienrecht Renate Maltry gemeinsam mit dem Sprecher der Gesellschaft Chancengleichheit und zwd-Herausgeber Holger H. Lührig erarbeitet worden ist.

Die Stellungnahme der Gesellschaft Chancengleichheit ist auf der Webseite des Bundestages als Ausschussdrucksache 20(13)143d veröffentlicht worden und steht hier zum Download (https://www.bundestag.de/resource/blob/1041586/cd4d79185093dcd19a7dfa62325d6aa0/20-13-143d.pdf) sowie auf den Seiten der zwd-POLITIKMAGAZINs (Ausgabe 406) und der Gesellschaft Chancengleichheit zur Verfügung.

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