Es sei überfällig und sollte einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern auf das mindestens Dreifache der jetzigen Zahl ermöglichen, heißt es in der Stellungnahme, die von der Münchner Fachanwältin für Familienrecht Renate Maltry gemeinsam mit dem Sprecher der Gesellschaft Chancengleichheit und zwd-Herausgeber Holger H. Lührig erarbeitet worden ist.
Die Stellungnahme der Gesellschaft Chancengleichheit ist auf der Webseite des Bundestages als Ausschussdrucksache 20(13)143d veröffentlicht worden und steht hier zum Download (https://www.bundestag.de/resource/blob/1041586/cd4d79185093dcd19a7dfa62325d6aa0/20-13-143d.pdf) sowie auf den Seiten der zwd-POLITIKMAGAZINs (Ausgabe 406) und der Gesellschaft Chancengleichheit zur Verfügung.