zwd Berlin. Laut BKM sind im Haushaltsentwurf der Bundesregierung im Kulturressort für NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte an die SED-Diktatur jeweils 5 Millionen Euro zusätzlich für Projekte und institutionelle Stärkung eingeplant. Gedenkstätten würden „die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ bewahren und „Geschichte erfahrbar“ machen, erklärte Kulturstaatsminister Weimer im Kommentar vom Montag. „Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und Geschichtsverfälschung zunehmen und die Stimmen der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verstummen“, brauche die Gedenkkultur „starke Erinnerungsorte“.
Fördermittel für Projekte und besondere Herausforderungen
Die Hälfte der Mittel soll für die Umsetzung der noch 2025 vom Bund bewilligten, neuen Gedenkstättenkonzeption im neuen Kulturetat die Förderung von Projekten aufstocken, so dass für Aufarbeiten von NS-Verbrechen und SED-Unrecht nun insgesamt 10 Millionen Euro verfügbar sind. Davon können Vorhaben profitieren, die sich für den Erhalt historischer Orte, für Digitalisierung, Vermittlung sowie anwendungsbezogene Forschung einsetzen. Voraussichtlich ist es bereits ab September möglich, die Finanzhilfen zu beantragen. Der zweite Teil der erhöhten Fördermittel wird nach Angaben des BKM den durch den Bund unterstützten Gedenkstätten zugutekommen, vor allem um gestiegene Kosten für Personal auszugleichen und die Anlagen bei einer verschärften Bedrohungslage besser abzusichern.
Im Einzelnen erhalten die Stiftung der thüringischen KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora 842.000 Euro mehr und die bayerischen Gedenkstätten der KZ Dachau und Flossenbürg 497.000 Euro, das Berliner Dokumentationszentrum Topographie des Terrors und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert der Bund ergänzend mit 447.000 Euro bzw. 222.000 Euro. Erinnerungsorte in der Bundesrepublik würden sich nach Informationen des BKM in der heutigen Zeit beträchtlichen Herausforderungen gegenübersehen. Neben der Ablösung der älteren durch die jüngeren Generationen, digitalem Wandel und verbreiteter Desinformation hätten in vorigen Jahren auch Angriffe auf die Gedenkstätten deutlich zugenommen.
Weimer: „Angriffe auf Erinnerungskultur und Grundlage der Demokratie“
Kulturstaatsminister Weimer erkennt in ihnen „Angriffe auf unsere Erinnerungskultur und auf die Grundlage unserer Demokratie“. Wer geschichtliche Fakten leugne oder Gedenkorte attackiere, „relativiert unsere Geschichte und diffamiert die Opfer von Gewalt und Unterdrückung“, so Weimer. Daher stärke der BKM die Erinnerungsstätten nicht nur bei Bildung und Vermittlung, sondern leiste auch einen Beitrag, um Beschäftigte, Besucher:innen und die historischen Stätten effektiv zu schützen. Der Entwurf der Regierung für den Bundeshaushalt gilt vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen, die nach der Sommerpause Anfang September beginnen.
Die im Dezember 2025 vom Bundestag als Unterrichtung vonseiten der Koalitionsregierung (Drs. 21/ 2910) debattierte, vorher im Kabinett bewilligte, neue Gedenkstättenkonzeption erläutert das Erfordernis, das 2008 aktualisierte Konzept wieder zu überarbeiten, mit gewandelten Herausforderungen, die u.a. das Umfeld der Gedenkstätten-Arbeit betreffen, wie die schwindende Zahl von Zeitzeug:innen und neue, vielfach digitale Formen der Vermittlung. Überdies würden in der verstärkt individualisierten, polarisierten Gesellschaft sowie in der geänderten internationalen Ordnung auch Geschichtsbilder angefochten. Erinnerungsorte stellten daher einen bedeutsamen Faktor dar, um „Geschichtsrevisionismus und Verschwörungstheorien“ mit Fakten, sicheren Kenntnissen und Erinnern an Verbrechen und Unrecht entgegenzutreten. Mitarbeiter:innen besonders von NS-Gedenkstätten seien vor Bedrohungen zu schützen, ebenso wie Einrichtungen vor Vandalismus und Gewalt zu bewahren seien, Täter:innen stammten überwiegend aus rechtsextremistischen Milieus.
Die Grünen werben für weiteren Erinnerungskomplex Kolonialismus
Die Beratung über die Gedenkstättenkonzeption im Dezember 2025 hatte für eine Kontroverse gesorgt, die sich auch noch in der darauffolgenden Anhörung fortsetzte. SPD, Grüne, Linke und verschiedene Fachleute sprachen sich dafür aus, das Thema Kolonialismus als dritten, großen Komplex aufzunehmen. Zur Debatte im Parlament hatte die Grünen-Fraktion einen Antrag (Drs. 21/ 3032) vorgelegt, in dem sie die Koalition aufforderte, den zur Aktualisierung von der Vorgängerregierung 2024 fertiggestellten Entwurf umzusetzen. Das noch unter der früheren Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Die Grünen) erarbeitete Rahmenkonzept wird von drei Säulen für die Erinnerungskultur getragen, die sich mit NS-Herrschaft, SED-Diktatur und Kolonialismus auf die drei deutschen Unrechtssysteme in den vorigen zwei Jahrhunderten beziehen.
Im Antrag traten die Grünen dafür ein, Aufarbeitung, Gedenken und Erinnern an Opfer dieser Regime bedarfsgerecht finanziell abzusichern. Ergänzend schlugen sie vor, Verbrechen der neueren Zeit in der Bundesrepublik, wie die NSU-Anschläge, zu berücksichtigen. Die Antragsteller:innen appellierten an die Regierung, den Kolonialismus als dritten Komplex des Gedenkens in der Konzeption festzuschreiben, ohne die finanzielle Unterstützung der beiden anderen Bereiche zu beeinträchtigen. Im Weiteren setzten sie sich u.a. dafür ein, ein Schutzkonzept der Gedenkstätten zu etablieren, verleugnete Gruppen von Opfern der NS-Verfolgung anzuerkennen und ein Mahnmal zu errichten, die Beschäftigung mit Krieg und Besatzung unter den Nazis voranzubringen und noch nicht erschlossene Erinnerungsorte in Betracht zu ziehen.
Kommission soll weitere Einrichtungen für Bundesförderung empfehlen
Im Rahmen der vorliegenden Konzeption finanziert der Bund die Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch institutionelle Förderung von KZ-Gedenkstätten sowie Erforschung und Erinnerungsarbeit zur Verfolgungsgeschichte der verschiedenen Opfergruppen, d.h. Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Widerstandskämpfer:innen und anderer Betroffener. Darüber hinaus wird dem Konzept zufolge die Aufarbeitung von kommunistischer Diktatur und SED-Unrecht gefördert, u.a. Gedenken an Opfer, Untersuchung der Geschichte der früheren DDR und in gesteigertem Maße kritische Reflexion der Übergangszeit zum wiedervereinigten Deutschland, ebenso dieInstitutionen der Mahn- und Erinnerungsorte, wie im ehemaligen Stasi-Untersuchungsgefängnis in Berlin-Hohenschönhausen. Durch das Erinnern an Unrecht in der DDR dürften aber nicht die NS-Verbrechen relativiert werden, betont die Regierung. Über das Konzept unterstützt der Bund Projekte zu NS-Verbrechen und SED-Diktatur in den drei Förderfeldern Erhalt geschichtlicher Orte, Digitalisierung, Vermittlung bzw. anwendungsbezogene Forschung und das Programm Jugend erinnert.
Als weitere, vom Parlament bewilligte erinnerungspolitische Projekte nennt die Konzeption das Dokumentationszentrum Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa, das Deutsch-Polnische Haus und ein Denkmal zur Erinnerung an die Opfer der DDR-Diktatur, die in Berlin entstehen sollen. Auf Grundlage einer durch die Robert-Havemann-Gesellschaft erstellten Machbarkeitsstudie ist ebenfalls geplant, das Forum Opposition und Widerstand (1945 – 1990) zu realisieren. Außerdem werde der BKM eine von Forscher:innen besetzte Kommission berufen, die Empfehlungen erarbeiten soll, welche Einrichtungen für die Aufarbeitung von NS-Terrorherrschaft und SED-Unrecht möglicherweise in die Bundesförderung aufzunehmen seien. Dafür werde die Kommission die Tätigkeit der vorhandenen Gedenkstätten untersuchen, um festzustellen, welche Themen hinsichtlich Verfolgtengruppen, Komplexen von Verbrechen, Geschichte der Aufarbeitung und Arten von Erinnerungskultur bisher nicht angemessen berücksichtigt sind. Alle Maßnahmen werden von der Regierung unter Finanzierungsvorbehalt gestellt.