BUNDESKULTURHAUSHALT | GEDÄNKSTÄTTENKONZEPTION : Kulturetat: 10 Millionen Euro mehr Mittel für Gedenkstättenarbeit

10. August 2026 // Ulrike Günther

Gedenkstätten zur Erinnerung an NS-Verbrechen und an SED-Unrecht sollen im neuen Kulturetat mehr Fördermittel erhalten. Der Beauftragte für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer (BKM, parteilos) unterstützt Projekte und Institutionen mit 10 Millionen Euro mehr und setzt damit die Gedenkstättenkonzeption des Bundes um. Herausforderungen bilden neben Generationenwechsel, digitalem Wandel und verbreiteter Desinformation häufigere rechtsradikale Angriffe auf Einrichtungen.

KZ-Gedenkstätte Neuengamme. - Bild: Wikimedia/ Magnus Manske
KZ-Gedenkstätte Neuengamme. - Bild: Wikimedia/ Magnus Manske

zwd Berlin. Laut BKM sind im Haushaltsentwurf der Bundesregierung im Kulturressort für NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte an die SED-Diktatur jeweils 5 Millionen Euro zusätzlich für Projekte und institutionelle Stärkung eingeplant. Gedenkstätten würden „die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur“ bewahren und „Geschichte erfahrbar“ machen, erklärte Kulturstaatsminister Weimer im Kommentar vom Montag. „Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und Geschichtsverfälschung zunehmen und die Stimmen der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verstummen“, brauche die Gedenkkultur „starke Erinnerungsorte“.

Fördermittel für Projekte und besondere Herausforderungen

Die Hälfte der Mittel soll für die Umsetzung der noch 2025 vom Bund bewilligten, neuen Gedenkstättenkonzeption im neuen Kulturetat die Förderung von Projekten aufstocken, so dass für Aufarbeiten von NS-Verbrechen und SED-Unrecht nun insgesamt 10 Millionen Euro verfügbar sind. Davon können Vorhaben profitieren, die sich für den Erhalt historischer Orte, für Digitalisierung, Vermittlung sowie anwendungsbezogene Forschung einsetzen. Voraussichtlich ist es bereits ab September möglich, die Finanzhilfen zu beantragen. Der zweite Teil der erhöhten Fördermittel wird nach Angaben des BKM den durch den Bund unterstützten Gedenkstätten zugutekommen, vor allem um gestiegene Kosten für Personal auszugleichen und die Anlagen bei einer verschärften Bedrohungslage besser abzusichern.

Im Einzelnen erhalten die Stiftung der thüringischen KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora 842.000 Euro mehr und die bayerischen Gedenkstätten der KZ Dachau und Flossenbürg 497.000 Euro, das Berliner Dokumentationszentrum Topographie des Terrors und die Stiftung Sächsische Gedenkstätten fördert der Bund ergänzend mit 447.000 Euro bzw. 222.000 Euro. Erinnerungsorte in der Bundesrepublik würden sich nach Informationen des BKM in der heutigen Zeit beträchtlichen Herausforderungen gegenübersehen. Neben der Ablösung der älteren durch die jüngeren Generationen, digitalem Wandel und verbreiteter Desinformation hätten in vorigen Jahren auch Angriffe auf die Gedenkstätten deutlich zugenommen.

Weimer: „Angriffe auf Erinnerungskultur und Grundlage der Demokratie“

Kulturstaatsminister Weimer erkennt in ihnen „Angriffe auf unsere Erinnerungskultur und auf die Grundlage unserer Demokratie“. Wer geschichtliche Fakten leugne oder Gedenkorte attackiere, „relativiert unsere Geschichte und diffamiert die Opfer von Gewalt und Unterdrückung“, so Weimer. Daher stärke der BKM die Erinnerungsstätten nicht nur bei Bildung und Vermittlung, sondern leiste auch einen Beitrag, um Beschäftigte, Besucher:innen und die historischen Stätten effektiv zu schützen. Der Entwurf der Regierung für den Bundeshaushalt gilt vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen, die nach der Sommerpause Anfang September beginnen.

Die im Dezember 2025 vom Bundestag als Unterrichtung vonseiten der Koalitionsregierung (Drs. 21/ 2910) debattierte, vorher im Kabinett bewilligte, neue Gedenkstättenkonzeption erläutert das Erfordernis, das 2008 aktualisierte Konzept wieder zu überarbeiten, mit gewandelten Herausforderungen, die u.a. das Umfeld der Gedenkstätten-Arbeit betreffen, wie die schwindende Zahl von Zeitzeug:innen und dadurch neue, vielfach digitale Formen der Vermittlung. Überdies würden in der verstärkt individualisierten, polarisierten Gesellschaft sowie in der geänderten internationalen Ordnung auch Geschichtsbilder angefochten. Erinnerungsorte stellten daher einen bedeutsamen Faktor dar, um „Geschichtsrevisionismus und Verschwörungstheorien“ mit Fakten, sicheren Kenntnissen und Erinnern an Verbrechen und Unrecht entgegenzutreten. Mitarbeiter:innen besonders von NS-Gedenkstätten seien vor Bedrohungen zu schützen, ebenso wie Einrichtungen vor Vandalismus und Gewalt zu bewahren seien, Täter:innen stammten überwiegend aus rechtsextremistischen Milieus.

Kommission soll weitere Einrichtungen für Bundesförderung empfehlen

Im Rahmen der Konzeption finanziert der Bund die Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch institutionelle Förderung von KZ-Gedenkstätten sowie Erforschung und Erinnerungsarbeit zur Verfolgungsgeschichte der verschiedenen Opfergruppen, d.h. Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Widerstandskämpfer:innen und anderer Betroffener. Darüber hinaus fördert der Bund dem Konzept zufolge die Aufarbeitung von kommunistischer Diktatur und SED-Unrecht, u.a. Gedenken an Opfer, Untersuchung der Geschichte der früheren DDR und in gesteigertem Maße auch kritische Reflexion der Übergangszeit zum wiedervereinigten Deutschland, ebenso die Institutionen der Mahn- und Erinnerungsorte, wie im ehemaligen Stasi-Untersuchungsgefängnis in Berlin-Hohenschönhausen. Durch das Erinnern an Unrecht in der DDR dürften aber nicht die NS-Verbrechen relativiert werden, betont die Regierung. Über das Gedenkstättenkonzept finanziert der Bund Projekte in den drei Förderfeldern Erhalt geschichtlicher Orte, Digitalisierung, Vermittlung bzw. auf Anwendung bezogene Forschung und das Programm Jugend erinnert zu NS-Verbrechen und SED-Diktatur.

Als weitere, vom Parlament bewilligte erinnerungspolitische Projekte nennt die Konzeption das Dokumentationszentrum Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa, das Deutsch-Polnische Haus und ein Denkmal zur Erinnerung an die Opfer der DDR-Diktatur, die in Berlin entstehen sollen. Auf Grundlage einer durch die Robert-Havemann-Gesellschaft erstellten Machbarkeitsstudie ist ebenfalls geplant, das Forum Opposition und Widerstand (1945 – 1990) zu realisieren. Außerdem werde der BKM eine von Forscher:innen besetzte Kommission berufen, die Empfehlungen erarbeiten soll, welche Einrichtungen für die Aufarbeitung von NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur möglicherweise in die Bundesförderung aufzunehmen seien. Dafür werde die Kommission die Tätigkeit der vorhandenen Gedenkstätten untersuchen, um festzustellen, welche Themen hinsichtlich Verfolgtengruppen, Komplexen von Verbrechen, Geschichte der Aufarbeitung und Arten von Erinnerungskultur bisher nicht angemessen berücksichtigt sind. Alle Maßnahmen werden von der Regierung unter Finanzierungsvorbehalt gestellt.

Artikel als E-Mail versenden