BERTELSMANN-STUDIE : Alleinerziehende unverändert in der Armutsfalle

27. Juni 2024 // ticker/red

Vier von zehn alleinerziehenden Familien in Deutschland sind armutsgefährdet. Alleinerziehende Familien sind laut einer aktuellen Bertelsmann-Studie nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Auch die geplante Kindergrundsicherung ist nach Auffassung der Studien-AutorInnen nicht ausreichend, um die vielfach prekäre Lage Alleinerziehender zu verbessern.

Die Zahl alleinerziehender Familien hat laut Bertelsmann-Studie seit 2019 leicht zugenommen und lag 2023 bei rund 1,7 Millionen. Der Anstieg ist unter anderem auf die Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen, unter denen sich viele Mütter mit ihren Kindern befinden. In Ostdeutschland lebten mit 25 Prozent anteilsmäßig mehr Alleinerziehende als in den westdeutschen Ländern mit 19 Prozent. Dabei hat sich ihr Anteil vor allem in den westdeutschen Ländern seit 2019 erhöht, während er im Osten ungefähr gleichgeblieben ist. Der Anteil alleinerziehender Familien in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich hoch – er schwankt zwischen 17 Prozent in Bayern und 28 Prozent in Berlin. Alleinerziehende sind zudem vor allem ein Großstadtphänomen: Jede:r Fünfte lebt in einer Stadt mit mehr als einer halben Million Einwohner:innen.

Am stärksten von Armut betroffen

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Hier sind zwischen 8 Prozent (bei einem Kind) und 30 Prozent (bei 3 und mehr Kindern) armutsgefährdet. Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Seit 2020 sind alleinerziehende Familien in Westdeutschland häufiger von Sozialleistungen abhängig als in den ostdeutschen Ländern. Der Anteil von alleinerziehenden Haushalten, die Bürgergeld beziehen, ist in Bremen mit 55 Prozent am höchsten und in Thüringen mit 27 Prozent am niedrigsten.

Die Armutsfalle für Alleinerziehende lässt sich, wie die Daten aus dem "Factsheet Alleinerziehende" der Stiftung zeigen nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückführen: 71 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87 Prozent der alleinerziehenden Väter gehen einer Arbeit nach. Das sind zwar jeweils etwas weniger als die Elternteile in Paarfamilien, allerdings arbeiten alleinerziehende Mütter deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Ausfallende Unterhaltszahlungen tragen weiterhin wesentlich zu der finanziell schwierigen Situation in vielen alleinerziehenden Familien bei. "Trotz einzelner sinnvoller Maßnahmen, wie Reformen des Unterhaltsvorschusses und des Kinderzuschlags, ist es noch immer nicht gelungen, die belastende Situation für viele Alleinerziehende entscheidend zu verbessern", resümierte Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann-Stiftung.

Der Anteil alleinerziehender Väter ist inzwischen gestiegen und lag 2023 bei 18 Prozent. Doch noch immer sind acht von zehn Alleinerziehenden Frauen. Alleinerziehende Mütter leben im Schnitt mit mehr und mit jüngeren Kindern zusammen. Care-Arbeit, also die Betreuung und Fürsorge der Kinder, wird – vor einer Trennung ebenso wie danach – überwiegend von den Müttern geleistet. Laut Statistischem Bundesamt erbringen sie im Wochenschnitt über 15 Stunden mehr Care-Arbeit als alleinerziehende Väter. Insgesamt sind alleinerziehende Mütter deutlich häufiger von Armut betroffen, müssen öfter Sozialleistungen beziehen und haben ein höheres Risiko für Altersarmut.

Gesetzentwurf zur KIndergrundsicherung reicht nicht aus

Um die Lage für Alleinerziehende zu verbessern, empfiehlt die Bertelsmann Stiftung, ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung zu erleichtern. Dazu gehören sowohl die notwendige Infrastruktur in Form guter Kitaplätze und verlässlicher Ganztagsbetreuung in der Schule, als auch flexiblere Arbeitszeitmodelle seitens der Unternehmen. Zudem sollte die Politik Anreize für Väter erhöhen, mehr Verantwortung für ihre Kinder und Care-Arbeit zu übernehmen – und das nicht erst nach einer Trennung. Schließlich braucht es eine wirksamere finanzielle Unterstützung.

Nach Ansicht von Sarah Menne, Expertin für Familienpolitik bei der Bertelsmann Stiftung, ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung zwar ein wichtiger Schritt; er werde vor allem die Situation von Alleinerziehenden im Bürgergeldbezug verbessern. Aber: "In der jetzigen Form wird die Kindergrundsicherung bei Weitem nicht reichen, um alleinerziehende Familien aus der Armutsfalle zu befreien. Vielmehr sind erneut Verschlechterungen für Alleinerziehende zu befürchten."

Grundsätzliche Neubestimmung der Leistungen notwendig

Neben punktuellen Nachbesserungen, etwa beim Anrechnen von Unterhaltszahlungen, ist aus Sicht der Bertelsmann Stiftung eine grundsätzliche Neubestimmung der Leistungen erforderlich, die Kinder und Jugendliche für gutes Aufwachsen und Teilhabe benötigen. Dabei ist es wichtig, sie selbst daran zu beteiligen und zu befragen. Mit Blick auf alleinerziehende und getrennt lebende Familien sollten zudem die Mehrbedarfe systematisch erhoben werden, die je nach Betreuungsmodell in den Haushalten beider Elternteile für Kinder wie Eltern entstehen. Generell unterstreichen die Familienexpertinnen der Stiftung, dass für eine effektivere Unterstützung für Alleinerziehende umfangreichere Daten nötig sind, etwa zu den verschiedenen Betreuungskonstellationen oder dem getrennt lebenden Elternteil.

VAMV/eaf: Studie unterstreicht dringenden Handlungsbedarf

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht nach Aufffassung von Familienverbänden wie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und der evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt seien Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation habe sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Der VAMV und die eaf fordern deshalb in einer gemeinsamen Erklärung, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt“, betonte dazu Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläuterte Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden laut VAWM/eaf-Erklärung ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringere das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gelte: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift werde dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei dürfe es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit müsse die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet z.B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende z.B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

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