NOVELLE ZUM SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTGESETZ VERABSCHIEDET : Bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Gehsteigbelästigungen

5. Juli 2024 // ticker/red

Wer einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufdrängt, sie erheblich unter Druck setzt oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren versucht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Das gilt auch für Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Für den am 5. Juli im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (20/12151) votierten in namentlicher Abstimmung 381 Abgeordnete für und 169 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 183 Abgeordnete beteiligten sich nicht an der Abstimmung.

Mit der vom Bundestag verabschiedeten Novelle zum Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit gestärkt und diese wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen geschützt werden. In der Bundestagsdebatte beharrten Sprecher:innen aus den Reihen von CDU/CSU und AfD darauf, der Gesetzentwurf sei "überflüssig". Bezweifelt wurde auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Gesetzesvorlage. Dieses wurde von Redner:innen aus dem Koalitionslager nachdrücklich zurückgewiesen.

Im Ausschuss wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen noch einige redaktionelle Verbesserungen vorgenommen, ohne dass die Substanz verändert wurde.

Über die Bundestagsdebatte und die im Ausschuss noch vorgenommenen Änderungen informiert das zwd-POLITIKMAGAZIN Print 402 sowie die Digitalausgabe 403.

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