33 Frauenorganisationen, an der Spitze der Deutsche Frauenrat, haben gemeinsam mit dem DGB und der Gewerkschaft ver.di für den 24. Juni zu einem „Aktionstag #Paritätjetzt“ aufgerufen und zugleich eine Petition unter dem Motto „Keine halbe Demokratie: 50 % Frauen im Bundestag“ gestartet. Sie sehen eine Chance für die Verwirklichung ihrer Forderung und warten dazu mit einer interessanten Begründung auf: „Denn die Bundesregierung arbeitet gerade erneut an einer Reform des Wahlrechts. Das müssen wir nutzen und verdeutlichen: Bundestag, es ist Zeit für 50:50! Keine halbe Demokratie - Parität jetzt!“
Unterzeichnet wurde der Aufruf von 72 überwiegend prominenten Einzelpersonen (68 Frauen und 4 Männer), darunter die SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas, die Vorsitzende der SPD Frauen Carmen Wegge (MdB) sowie die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Sie alle haben sich hinter die zentrale Forderung des Aufrufs gestellt: „Wir fordern ein paritätisches Wahlrecht, das die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen wie Männern im Deutschen Bundestag garantiert!“
Die Darstellung im Aufruf der Unterzeichner:innen, dass die Bundesregierung an einem Wahlrechtsgesetzentwurf arbeite, steht im Widerspruch zu deren bisheriger Praxis, sich in Angelegenheiten des Parlaments – einschließlich des Wahlrechts – nicht einzumischen und dies als hoheitliche Aufgabe dem Parlament zu überlassen. Andererseits ist der Aufruf von einem Mitglied der Bundesregierung, der Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), mitgezeichnet worden. Sie müsste, auch wenn sie den Aufruf nicht als Bundesministerin, sondern lediglich als Person bzw. als SPD-Co-Vorsitzende unterschrieben hat, als Mitglied des Koalitionsausschusses davon Kenntnis haben.
Im Berliner Regierungsviertel kursieren schon seit längerem Gerüchte, ein Gesetzentwurf zu einer paritätischen Wahlrechtsreform sei in einem oder mehreren Bundesministerien in Arbeit. Genährt wird diese Mutmaßung auch durch die Tatsache, dass der Koalitionsarbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) angehören. Zudem ist die „Geschäftsstelle“ der Koalitions-AG zur Wahlrechtsreform auf Wunsch der CSU im von Dobrindt geführten Bundesinnenministerium angesiedelt.
Nachfrage des zwd-POLITIKMAGAZINs
Angefragt hatten wir am 1. Juni beim Regierungssprecher sowie bei den Ministerien des Innern, der Justiz sowe Arbeit und Soziales, ob es richtig sei, dass die Bundesregierung „gerade erneut an einer Reform des Wahlrechts“ arbeite, und falls ja, welche Ressorts damit befasst seien? Weiter haben wir vorsorglich nachgefragt: „Falls ja, wann ist von wem mit Ergebnissen zu rechnen?“ Und: „Handelt es sich um einen eigenen Gesetzentwurf der Bundesregierung oder geht es evtl. um eine Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD?“
Am 4. Juni antwortete das Bundesjustizministerium darauf wörtlich: „Eine Änderung des Bundestagswahlrechts ist im Koalitionsvertrag (Z. 4511 ff.) vereinbart unter der Überschrift „Kooperation der Fraktionen“. Es handelt sich dabei also um Vorgänge aus dem parlamentarischen Raum. Darüber hinaus liegt das Wahlrecht nicht in der Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern im Bundesministerium des Innern. In Bezug auf die Wahlrechtskommission kann ich Sie gerne auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD zu dem Thema hinweisen (siehe hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102501.pdf) hinweisen und anregen, dass Sie Ihre Anfrage dazu an das Bundesministerium des Innern richten.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte am 4. Juni wörtlich: „Das BMAS bereitet keinen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform vor.(...) Die Ministerin hat sich sowohl in ihrer früheren Funktion als Bundestagspräsidentin als auch in ihrer Rolle als SPD-Vorsitzende für eine stärkere Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten eingesetzt.“
Das Bundesinnenministerium, in dem die Geschäftsstelle Wahlreform tatsächlich angesiedelt ist, antwortete ebenfalls am 4. Juni lapidar: „Die Beratungen der Wahlrechtskommission zur Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag (Zeile 4511ff.) sind noch nicht abgeschlossen.“
Der Regierungssprecher bzw. das Bundespresseamt (CvD) verzichtete gleich ganz auf eine Beantwortung unserer Anfrage.
Schlussfolgerungen aus den Regierungsantworten
Im BMI hat die zwd-Chefredaktion daraufhin folgende Schlussfolgerungen als Nachfrage zur Kenntnis gegeben:
1. Die Tatsache, dass beim BMI die Geschäftsstelle der Koalitions-Wahlrechtskommission der Koalitionsparteien errichtet wurde und arbeitet, wird verschwiegen. Offenbar arbeitet sie an Gesetzentwürfen, wie das der Aufruf (s.u.) vermuten lässt, jedenfalls wird das seitens des BMI nicht dementiert. Es wirft aber Fragen zur Vermischung von Exekutive und Legislative auf.
2. Minister Dobrindt hat es als Mitglied der Koalitions-AG bisher nicht vermocht, einen koalitionsgeeinten Vorschlag vorzulegen, wie der Anspruch der Union, allen Wahlsiegenden in Direktwahlkreisen zu einem Bundestagsmandat zu verhelfen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Zweitstimmendeckung umgesetzt werden kann.
Diese Schlussfolgerungen blieben seitens des BMI unkommentiert. Klar ist aber, dass, wie aus der BMJV-Antwort zweifelsfrei hervorgeht, dass die Aufgabe der Reform des Wahlrechts „im parlamentarischen Raum“ beheimatet ist, also bei den Koalitionsfraktionen und letztlich beim Bundestag liegt.