NACH DEN ABGEORDNETENHAUSWAHLEN | PARITÄT BEI LINKEN, GRÜNEN UND SPD ERREICHT : Ein Paritätsgesetz für Berlin ist nun möglich

10. Oktober 2026 // Holger H. Lührig

zwd Berlin. Das Wahlergebnis zum Berliner Abgeordnetenhaus eröffnet bei einer rot-grün-roten Zusammenarbeit die Chance, das seit langem geforderte Paritätsgesetz umzusetzen. Die Linke, die Grünen und die SPD haben sich im Vorfeld für Paritätsregelungen ausgesprochen. Den Weg zu einem solchen Paritätsgesetz hatten bereits im letzten Jahr die Proff. Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf in einem Gutachten für den Berliner Senat gewiesen. Dabei benötigen diese Parteien bei der paritätischen Zusammensetzung ihrer Abgeordnetenhausfraktionen keine Nachhilfe in Sachen Parität: Mit Frauenanteilen von 57,14 % (SPD), 55,56 % (Linke), 52 % (Grüne) sind vor allem CDU (15,15%) und AfD (13,79%) gefordert.

Das von der Landesswahlleitung veröffentlichte vorläufige Endergebnis der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 20.09.2026 hat nur kurze Zeit Bestand gehabt. Eine Überprüfung ergab aufgrund der festgestellten fehlerhaften Übermittlung eines Direktwahlergebnisses von Spandau, dass ein Direktmandat nicht der CDU-Bewerberin, sondern einem AfD-Bewerber zusteht. Demgemäß ist nach Einschätzung der Statistik davon auszugehen, dass dem Berliner Abgeordnetenhaus nicht 158, sondern nur 153 Parlamentarier:innen angehören werden. Die Reduzierung betrifft den Wegfall von Überhangmandaten bei CDU, SPD und Grünen (je 1 Mandat) und Linken (2 Mandate).

Auf dieser Grundlage hat die Redaktion des zwd-POLITIKMAGAZINs in der untenstehenden Tabelle eine korrigierte Version zur Mandatsverteilung des Abgeordnetenhauses erstellt. Daraus wird ersichtlich, dass der Frauenanteil bei den Fraktionen von SPD, Linken und Grünen deutlich über 50 Prozent liegt, während dieser bei CDU und AfD bei 15,15 bzw. 13,79 Prozent zurückbleibt. Insgesamt werden im Berliner Landesparlament 94 Männer und 59 Frauen vertreten sein. Der Frauenanteil ist 2026 mit 38,56 % gegenüber der Wahl von 2023 in etwa gleichgeblieben. Damals, im Februar 2023¸ betrug er 39,0 %, zuletzt war er aber auf 37,7 Prozent gesunken.

zwd-Berechnung zur Frauenteilhabe im Abgeordnetenhaus:

Die Tabelle basiert auf dem amtlichen Vorläufigen Wahlergebnis vom 20.09.2026, ist aber aufgrund der fehlerhaften Übermittlung des Wahlergebnisses nachberechnet und auf den aktuellen Stand gebracht worden (153 statt 158 Abgeordnete).
* Die Prozentangaben beziehen sich auf die Geschlechterverteilung innerhalb der jeweiligen Fraktionen. © zwd-POLITIKMAGAZIN, 2026


Klare Optionen für Gleichstellung und Parität

Die frauenpolitischen Organisationen wie der Berliner Frauenrat, die Überparteiliche Fraueninitiative (Üpfi) oder der Deutsche Frauenrat und die Vereinigung FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte) hatten im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahlen die Wahlpropgramme der wichtigsten Parteien untersucht und teilweise sogar vergleichende tabellarische Übersichten erstellt. Nach dem Ergebnis der Abgeordnetenhauswahlen müsen sie sich bei Linken, Grünen und SPD, die gegenwärttig Sondierungsgespräche führen, keine Sorgen zu machen. Diese Parteien haben zur Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen ausführlich Stellung genommen:

DIE LINKE: "Es ist Zeit für volle rechtliche Gleichstellung."
Mit diesem Credo verbinden sich im Programm der Linken für Berlin 14 gleichstellungspolitische Ziele. Ein Paritätsgesetz wird im Wahlprogramm nicht ausdrücklich erwähnt,

SPD: "Ein Paritätsgesetz für echte Gleichstellung"
"Alle Geschlechter verdienen gleiche Chancen. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dafür steht die SPD Berlin. Deshalb fuhren wir ein Berliner Paritätsgesetz ein. Frauen und Manner sollen im Abgeordnetenhaus künftig gleich stark vertreten sein."

GRÜNE: Paritätsgesetz für das Parlament
Auch im Programm der Grünen heißt es:
"Bündnisgrüne Politik sichert strukturelle Gleichstellung mit verbindlichen Strategien, einem Paritätsgesetz für das Parlament, fairer Finanzierung, transparenter Personalpolitik, Equal Pay, gezielter Förderung von Gründer*innen und Frauen in MINT-Berufen sowie Programmen für den Wiedereinstieg nach Familienphasen."

Damit rückt nun auch das Gutachten der Professorinnen Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Potsdam) und Dr. Hubertus Gersdorf (Lepizig) wieder ins Rampenlicht der anstehenden Debatten.

Mehr dazu auch im zwd-POLITIKMAGAZIN 413

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