2. WAHLRECHTSKONFERENZ VERSCHOBEN – ABWARTEN AUF ECKPUNKTE ZUM GESETZENTWURF : Einfachgesetzliche Regelung ermöglicht Parität im Bundestag

19. April 2026 // Holger H. Lührig

Die für den 24. April vorgesehene 2. Wahlrechtsreform-Konferenz mit dem Schwerpunkt "MEHR FRAUEN IN DEN BUNDESTAG" ist von der Gesellschaft Chancengleichheit verschoben worden. Vorgeschaltet werden soll ein internes Online-Treffen mit Wahlrechtsexert:innen, in der die Wahlrechtsreform-Konferenz vorbereitet werden soll. Maßgeblich für die Verschiebung ist, dass auf der 2. Wahlrechtsreformkonferenz bis dahin vorliegende juristisch belastbare Diskussionsgrundlagen erörtert werden sollen, die gegenwärtig in verschiedenen Gremien vorbereitet werden. Dazu gehört neben Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 3 GG) auch ein Entwurf für eine darauf basierende einfachgesetzliche Regelung (Veröffentlichung im Vorfeld der 2. Wahlrechtsreform-Konferenz im zwd-POLITIKMAGAZIN).

Ein Positionspapier der rechtspolitischen Sprecherin der Gesellschaft Chancengleichheit e.V., Renate Maltry (Kanzlei in München, Vorsitzende des djb Bayern), steht den Mitgliedern der Gesellschaft und Interessierten auf Anfrage zur Verfügung. Anfrage bitte per Mail an info@chancengleichheit.de (Kopie bitte an chefredaktion@zwd.eu ).

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