EU-GLEICHSTELLUNGSSTRATEGIE 2026 - 2030 : EP: Strategie fördert Umsetzen von EU-Richtlinien statt neue Gesetze

25. April 2026 // Ulrike Günther

Gewalt gegen Frauen bekämpfen, gleiche Löhne, politische Teilhabe, reproduktive Rechte verwirklichen: Feminist:innen begrüßen, dass die Europäische Kommission (EC) Umsetzung wichtiger EU-Richtlinien voranbringen möchte, vermissen jedoch verbindliche Maßnahmen. Europäisches Parlament (EP), S & D-Fraktion und European Women´s Lobby (EWL) fordern neue Gesetze, Deutscher Juristinnenbund (djb) und Frauenrat (DF) Ergänzungen beim Gewaltschutz, das Anti-Rassismus-Netzwerk (ENAR) stärkeres Berücksichtigen diskriminierter Gruppen.

Die EC legt u.a. einen neuen Atkionsplan für Frauen, Frieden, Sicherheit auf. - Wikim./ Chatham House
Die EC legt u.a. einen neuen Atkionsplan für Frauen, Frieden, Sicherheit auf. - Wikim./ Chatham House

zwd Berlin. Die neue EU-Strategie führe kaum neue gleichstellungspolitische Rechtsvorschriften ein, stattdessen lege sie einen Fokus auf Umsetzen und Monitoring vorhandener Richtlinien, konstatierte der vom EP herausgegebene Legislative Fahrplan (engl. Legislative Train) mit Informationen über EU-Gesetzgebungsverfahren am 20. April. Obwohl die neue EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter viele der vom EU-Parlament (in einem Initiativbericht vom Oktober 2025) formulierten Empfehlungen abdecke, bleibe sie in anderen Bereichen hinter den Forderungen zurück.

EP für Anerkennung von sexualisierter Gewalt als EU-Straftat

Dazu gehören laut EP insbesondere das Bestreben, geschlechtsspezifische Gewalt zur EU-Straftat – für die der EU-Vertrag (EUV) strafrechtliche Mindestvorschriften erlaubt - zu erklären, das Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbrüche in die Grundrechte-Charta der EU aufzunehmen und Femizide als spezifische Form von Verbrechen anzuerkennen. Ebenso seien aus Sicht des EP sexuell-produktive Gesundheitsrechte beim Überprüfen von Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen und Rückschritte bei Frauenrechten in den EU-Staaten mit Sanktionen zu belegen.

Der djb unterstützt grundsätzlich die EU-Geschlechter-Strategie. Gleichstellungspolitik in Europa sei unverzichtbar, um „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und soziale(n) Zusammenhalt“ zu bewahren und zu fördern, betonte die Präsidentin des djb Prof.in Susanne Baer in einer Stellungnahme (24. März). Der Juristinnenbund lobte vor allem das von der EC vorgesehene Gender-Mainstreaming in sämtlichen Politikbereichen. Als richtig beurteilte der djb, dass die Strategie die Umsetzung wichtiger gleichstellungspolitischer EU-Direktiven hervorhebe, wie zum Gewaltschutz, zur Entgelttransparenz, zu Frauen in Führungspositionen und gegen Menschenhandel.

djb: Strategie beinhaltet wichtige gleichstellungspolitische Elemente

Die Juristinnen begrüßten ausdrücklich, dass die EC Strafrechtsreformen in den EU-Ländern, übereinstimmend mit Vorgaben aus der Istanbul-Konvention (IK), zugunsten konsensbasierter Definitionen von Sexualgewalt fördern möchte. Die Strategie beinhalte „wichtige Elemente einer geschlechtergerechten Politik“, unterstrich die Vorsitzende der djb-Europarechts-Kommission Valentina Chiofalo. Dennoch werde sie einigen der vom djb vorgebrachten Empfehlungen (in einem Forderungspapier vom Juli 2024) nicht gerecht, z.B. hinsichtlich Gesundheitsfürsorge in Asylsystemen, geschlechtsbezogenen Effekten des Klimawandels, Regulieren grenzüberschreitender Care-Arbeit und privatrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung. Überdies monierte der djb, stellenweise fehlten in der Strategie konkrete, verbindliche Maßnahmen, um die umrissenen Ansätze praktisch zu verwirklichen.

Ähnlich kritisch schätzen die EWL und weitere Frauenrechtsaktivist:innen die Pläne der EC für 2026 bis 2030 ein. Zwar befürworte sie das EU-Engagement für Geschlechter-Gleichstellung, gerade angesichts sich weltweit verschärfender Bedrohungen von Frauenrechten, „vom Anstieg bei Cyber-Gewalt bis zum Verfall reproduktiver Freiheiten und fortdauernder wirtschaftlicher Ungleichheiten“, heißt es in einem EWL-Kommentar anlässlich der Vorstellung der Strategie am 11. März. Wie EP, djb und die S & D-Fraktion bemängelte die größte Vereinigung europäischer Frauen-Organisationen, die Kommission empfehle keine gesetzlich verpflichtenden Folgemaßnahmen, wodurch die Umsetzung „überwiegend freiwillig“ bleibe. Die Strategie setze in erster Linie auf „weiche Instrumente“, wie Dialoge, Leitlinien oder Austausch von Beispielen vorbildlicher Praxis. Doch „ohne durchsetzbare Verpflichtungen“ werde die Wirkung „trotz ehrgeiziger Ziele begrenzt“ ausfallen. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen in der heutigen Zeit forderte auch EWL-Generalsekretärin Mary Collins „mehr mutige, ehrgeizige und verbindliche Maßnahmen“.

EWL: Intersektionalität muss gesetzlich bestimmt werden

Neben den als positiv bewerteten Vorhaben der EC, die Durchsetzung der IK, der EU-Gewaltschutz- und Entgelttransparenz-Richtlinien sowie den europäischen Care-Deal voranzubringen, beanstandete die EWL wie EP, DF - in seinem Beitrag zur im Vorfeld von der EC 2025 durchgeführten Online-Befragung - und S & D-Fraktion erhebliche gleichstellungspolitische Lücken. U.a. sei sexualisierte Gewalt als EU-Straftat anzuerkennen und Intersektionalität rechtsverbindlich zu bestimmen. Darüber hinaus habe der Kommission die Lebenssituation von Migrantinnen, geschlechtsbezogene Auswirkungen des Klimawandels und gleichberechtigte Zugänge zum Rechtswesen zu wenig beachtet und im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) keinen eigenständigen Fonds vorgesehen, um die erfolgreiche Bürgerinitiative My Voice, My Choice (über 1,12 Mill. Unterschriften) für europaweit sichere, zugängliche Schwangerschaftsabbrüche weiter zu begleiten.

Die S & D- Europa-Parlamentarier:innen zeigten sich von der neuen EU-Gleichstellungsstrategie enttäuscht. In Zeiten, da Gleichberechtigung in steigendem Maße inner- und außerhalb Europas durch Rechtsextremist:innen unter Druck gerate, habe ihre Fraktion eine stärkere, fortschrittlichere /Agenda erwartet. Die Umsetzung bereits vereinbarter EU-Richtlinien sei unentbehrlich, trotzdem müsse die EU auch „neue, entschiedene Schritte“ unternehmen, um sexualisierter Gewalt und der erstarkenden Anti-Gender-Bewegung entgegenzuarbeiten. Der EP-Unterhändler im Frauenrechts-Komitee (FEMM) Marko Vešligaj erklärte, ein Schwerpunkt auf dem Kampf gegen sexualisierte Digitalgewalt und stärkere Durchsetzungsinstrumente über das Gesetz der digitalen Dienste (DSA) sei entscheidend, der EC-Ansatz jedoch zu vorsichtig.

S & D: Brauchen neue Gesetzesinitiativen und deutliches Engagement

Die Gesetzeslage in EU-Ländern nach Inkrafttreten der Gewaltschutzrichtlinie zu überprüfen und weitere Aktionen in Betracht zu ziehen, um europaweit nicht-einvernehmliche Sexualakte als Vergewaltigung zu klassifizieren, würden in die richtige Richtung weisen, seien aber bei weitem als Vorhaben unzureichend. „Europäische Frauen verdienen überall in der EU eindeutigen, verbindlichen Schutz“, stellte Vešligaj zur Veröffentlichung der Strategie (05. März) heraus. Der S & D-Politiker erkennt darin eine Reihe vorteilhafter Elemente, wie den entschlossenen Vorsatz, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zu realisieren, um die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu beseitigen. Besonders befürworte seine Fraktion den geplanten Care-Deal, der auch Investitionen in den Pflege-Sektor enthalte. Diese Maßnahmen könnten tatsächlich etwas für ökonomische Unabhängigkeit von Frauen bewirken, so FEMM-Vize-Vorsitzender Vešligaj. Dass die EC neue Vorschriften gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erwägt, nannte er „ein wichtiges Signal“.

Gleichzeitig bemerke die Strategie – im Verbreiten von Anti-Gender-Diskursen und unerlaubten, teilweise künstlich veränderten Online-Inhalten - einen „besorgniserregenden Trend“, der immer mehr die demokratischen Spielräume gefährde und Polarisierung zwischen jungen Männern und Frauen anstachele. Online-Medien und an Jungen und Männer gerichtete Darstellungen zu untersuchen, verstärkt mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und Diskussionen über frauenfeindliche Tendenzen anzuregen, wie von der EC anvisiert, wertet Vešligaj als unerlässliche Maßnahmen. Aber „Forschung und Dialog allein werden nicht genügen“, mahnte er. Man brauche auch „stärkeres politisches Handeln“, um die zugrunde liegenden Ursachen in Angriff zu nehmen und Gleichstellung als zentralen Wert in der EU zu verteidigen. Vešligaj verlangte „neue Gesetzesinitiativen und ein deutliches Engagement, um Fortschritte zu erzielen“, und nicht bloß Erreichtes aufrechtzuerhalten.

ENAR: Gleichstellung ohne Anti-Rassismus ist unvollständig

Auch das Europäische Anti-Rassismus-Netzwerk (ENAR) würdigte die in der EU-Strategie festgeschriebenen Verpflichtungen als nötige Grundlage, mit der sich die Kommission der „Rücknahme von Rechten in einem polarisierten Europa“ entgegenstelle, Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt, vor allem im digitalen Raum und Deepfakes, verstärke sowie weltweit sexuell-reproduktive Rechte fördere. ENAR prangerte andererseits das die Strategie durchziehende binäre Konzept von Frauen versus Männern an, das LGBTQI+-Menschen strukturell von Erwerbstätigkeit, Gesundheitsversorgung, Rechtsmitteln und Gewaltschutz ausgrenze. Intersektionalität werde rhetorisch abgehandelt und erhalte kaum funktionale Bedeutung. Ohne den Auftrag, Daten nach Ethnizität, Rasse oder Migrationshintergrund aufzuschlüsseln, würden rassistisch diskriminierte und migrantische Gemeinschaften ebenso wie die von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus und Sexarbeiter:innen ausgeblendet.

Obschon 95 Prozent der Haushaltshilfen in der EU weiblich und z.B. in Italien mehr als 80 Prozent der häuslichen Angestellten migrantischen Ursprungs seien, belasse die EC in der Pflege beschäftigte Migrant:innen unerwähnt. ENAR warf der Kommission vor, geschlechtsspezifische Gewalt in einem zu engen Sinne als interpersonell zugefügten Schaden aufzufassen und dabei in staatlichen Strukturen verankerte Einflussfaktoren, wie Polizei, Gesundheitsfürsorge, Landesgrenzen oder Sparpolitik, zu ignorieren. ENAR beklagte, Femonationalismus gebrauche feministische Errungenschaften als Waffen gegen rassistisch diskriminierte Gemeinschaften. Maßnahmen bei der Sorgearbeit würden Migrant:innen betreffende gesetzliche Beschränkungen übergehen und dadurch Privilegien erweitern, anstatt wissenschaftliche Belege oder grundlegende Wiederherstellung für Randgruppen zu finanzieren. „Gleichstellung ohne Anti-Rassismus ist unvollständig“, gab ENAR zu bedenken. Strukturellen Rassismus nicht zu benennen, bedeute keine „neutrale Auslassung“, sondern eine „politische Entscheidung“.

EC: Gleichberechtigung stärkt die Wirtschaft, stabilisiert die Demokratie

Gleichstellung stelle „die Antriebskraft starker Demokratien“, dar, sagte die liberale EU-Gleichstellungs-Kommissarin Hadja Lahbib (Mouvement Réformateur) zur Annahme der Strategie. Dadurch könnten „Frauen und Männer (…) in ihrer ganzen Vielfalt“ alle ihre Potenziale entfalten. Die EC werde „mühsam errungene Rechte schützen, ins Stocken geratene Fortschritte wieder anschieben“ und Rückstoßbewegungen mutig und unmissverständlich entgegentreten, versicherte Lahbib.

Eine Gesellschaft, in der die Geschlechter gleichberechtigt sind, stärke die Wirtschaft und mache die Demokratie stabiler, bestätigte auch die geschäftsführende EC-Vize-Präsidentin und Kommissarin für Sozialrecht Roxana Minzatu (S & D). Sie sei „nicht nur eine gemeinsame Verantwortung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, eine moralische Aufgabe und für alle von Nutzen“. Die EU-Gleichstellungsstrategie für 2026 bis 2030 beschreibt die politischen Maßnahmen, welche die im Fahrplan für Frauenrechte von der EC im März 2025 festgelegten 8 Grundprinzipien verwirklichen sollen, u.a. Bekämpfen geschlechtsspezifischer Gewalt inklusive im digitalen Raum, Zugang von Frauen zu Gesundheitsdiensten und sexuell-reproduktiven Rechten, Beseitigen des Gender Pay Gaps, gleichberechtigte Teilhabe in Bildung, Erwerbsleben und Politik sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

DF: Reproduktive Rechte in EU-Grundrechte-Charta aufnehmen

Der DF hatte bei der Online-Konsultation durch die EC zusätzlich zu den vorgegebenen, nach Rang zu ordnenden Handlungsoptionen dazu aufgerufen, dass alle EU-Staaten die IK ratifizieren und umsetzen. Bei der Überprüfung der EU-Gewaltschutzrichtlinie 2028 seien weitere Straftatbestände, wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Femizide, zu ergänzen und geeignete Mittel zu ergreifen, um vulnerable Gruppen, wie LGBTQI+, Migrantinnen und Frauen mit Einschränkungen, vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Außerdem riet der DF, sexuell-reproduktive Gesundheitsrechte in die Grundrechte-Charta der EU aufzunehmen, Frauen zugunsten wirtschaftlicher Unabhängigkeit hochwertige, angemessen bezahlte und sozial abgesicherte Arbeit verfügbar zu machen, bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern bereitzustellen bzw. den Ganztag weiterzuentwickeln, bei Familienleistungen partnerschaftliche Anreize zu stärken.

Der Frauenrechtsverein schlug vor, Quoten in EU-Regierungsgremien und Geschlechter-segregierten Wirtschaftssektoren, verpflichtende Gender-Checks in Bildungsprogrammen, Gender-Budgeting und geschlechtergerechte Gesetzesfolgen-Abschätzung für alle Politikfelder einschließlich Monitoring einzuführen. Außer den schon genannten Vorhaben stellt die EC in Aussicht, eine neue Strategie gegen Menschenhandel, den Gender-Aktionsplan IV für Außenbeziehungen und den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden Sicherheit (2028 – 2034) aufzulegen, weiterhin Maßnahmenpakete für Kinderschutz und gegen Cyber-Mobbing, Förderung von Mädchen in naturwissenschaftlich-technischen (MINT) und von Jungen in Gesundheits- und Erziehungsberufen (HEAL) sowie eine Initiative (SHIELD) zum Schutz sexueller und reproduktiver Gesundheitsrechte in Krisen- und Konfliktsituationen einzurichten.

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