30. BAFÖG-ÄNDERUNG | STATISTIK : GEW und DSW: Parlament soll Regierungsentwurf überarbeiten

12. August 2026 // Ulrike Günther

Das Parlament wird im September über den Regierungsentwurf zur 30. BAföG-Änderung beraten. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (Union) hebt das digitalere, bürokratieärmere Verfahren hervor. Die GEW wirft der Regierung vor, das Versprechen aus dem Koalitionsvertag nicht eingehalten zu haben. Die Reform sei begrenzt, verspätet und beinhalte Sozialabbau. Sie erwartet eine Korrektur bei den Förderbeträgen, das Deutsche Studierendenwerk (DSW) eine schnellere Umsetzung.

Gemäß Entwurf dauert es bis zur Grundbedarfs-Erhöhung noch Jahre. - Bild: flickr/ S. P. Haigenmoser
Gemäß Entwurf dauert es bis zur Grundbedarfs-Erhöhung noch Jahre. - Bild: flickr/ S. P. Haigenmoser

zwd Berlin. Wie der DSW begrüßt die GEW zwar, dass die Regierung nach Monaten unentschiedener, widersprüchlicher Standpunkte nun das gesetzgeberische Verfahren beginne. Doch gegenüber der im Koalitionsvertrag verankerten Reform hat sie aus Sicht der Gewerkschaft eine stark begrenzte, verspätete BAföG-Änderung entworfen, „mit eingebautem Sozialabbau", wie GEW-Vorstandsmitglied Hochschule Dr. Andreas Keller anlässlich der Kabinettsentscheidung vom Mittwoch kommentierte. Insbesondere wendet sich die GEW gegen das Vorhaben, die Wohnkostenpauschale für zuhause lebende Student:innen zu streichen. Ihnen bleibe aufgrund schwacher Einkommensverhältnisse oft nicht viel anderes übrig, da sonst die Finanzen für ein Studium nicht reichen würden. Keller bemängelt überdies wie DSW und Studierendenverbände, dass die Wohnpauschale ein Semester später als vereinbart erhöht werde, das Gleiche gelte für die BAföG-Bedarfssätze.

GEW: Koalition muss Wohnpauschale und Grundbedarf kräftig erhöhen

Den BAföG-Bedarf für 2029 am Level der heutigen Grundsicherung auszurichten, bedeute, „der sozialen Realität hinterher(zulaufen)" betonte Keller. Daher fordert die GEW, den BaföG-Grundbedarf und die Wohnkostenzuschläge zum neuen Wintersemester anzuheben und daraufhin regelmäßig an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Auch die Freibeträge für die Einkünfte der Eltern müssten deutlich steigen, nicht bloß um 1,5 Prozent ab 2028/ 29, wie von der Regierung beabsichtigt. Ein BAföG, das lediglich eine Minderheit erreiche und selbst für diese nicht ein daseinssicherndes Studium ermögliche, verfehle seinen Auftrag, so GEW-Vorstandsmitglied Keller. Auch die Ausnahmen für BAföG zu verschlechtern, ist für die GEW nicht akzeptabel. Menschen, die das Abitur z.B. über berufliche Bildungsgänge absolvieren oder Kinder erziehen, dürften beim BAföG nicht ausgegrenzt werden.

Bundesforschungsministerin Bär beurteilte den BAföG-Änderungs-Beschluss auf der 55. Kabinettssitzung als "entscheidenden Schritt", damit die staatliche Studienhilfe ihr "Aufstiegsversprechen erfüllen" könne. Als positiv bewertete Bär, dass das BAföG künftig digitaler werde und das Verwaltungsverfahren vereinfache. Sowohl die Antragsteller:innen als auch die Behörden würden dadurch von überflüssiger Bürokratie entlastet. Überdies verbessere sich durch die BAföG-Reform die Förderung der Studierenden und Schüler:innen. Das trage dazu bei, Talente zu unterstützen und das Fundament der Fachkräfte zu stärken. Das BAföG bleibe "die zentrale gesetzliche Leistung", um akademische wie schulische Bildungslaufbahnen zu finanzieren, versicherte die Ministerin.

DSW befürchtet Mehraufwand durch Erhöhungen zum Sommersemester

Der Vorsitzende des DSW-Vorstandes Matthias Anbuhl bezeichnete die Bewilligung der Reform durch das Kabinett als "wichtiges Signal", nachdem in der Politik über eine viel zu lange Dauer Ungewissheit geherrscht habe. Anbuhl appellierte an Parlament und Bundesrat, die im Entwurf vorgeschlagenen Verbesserungen "konsequent umzusetzen", d.h. vor allem dafür zu sorgen, dass sich die Freibeträge wie geplant automatisch erhöhen und der Grundbedarf schrittweise an die Höhe der Grundsicherung angeglichen wird. Dieser Mechanismus würde verhindern, dass die staatliche Studienfinanzierung immer wieder jahrelang hinter der Preissteigerung zurückbleibe. Dennoch meldete der DSW-Vorsitzende bei der Reform noch Korrekturbedarf an. Auch wenn die Wohnpauschale laut Entwurf von derzeit 380 Euro auf 440 Euro steigt, würde sie weit unterhalb der Durchschnittsmiete für ein studentisches WG-Zimmer im freien Wohnungsmarkt von ca. 512 Euro liegen. Anbuhl plädierte dafür, der Wohnkostenzuschuss müsse in der Legislatur gleich noch ein zweites Mal angehoben werden. Ebenso mahnte der DSW-Vorsitzende mit Blick auf die Pläne der Regierung, die Bedarfssätze erst bis 2029 an die Grundsicherung anzugleichen, wer jetzt studiere, dem sei nicht zuzumuten "drei Jahre auf eine angemessene Förderung" zu warten.

Das zu vereinfachende Verwaltungsverfahren bewertet Anbuhl als Entwicklung "in die richtige Richtung". Er befürwortet, dass die bisher bis nach Ablauf des 4. Semesters zu erbringenden Leistungsnachweise entfallen, was gleichermaßen Student/innen, Hochschulen wie BAföG-Ämter entlaste. Durchgängig digital gestellte Anträge, wie sie der Entwurf vorsieht, würden potenziell das Verfahren schneller machen, da die BAföG-Behörden nicht mehr E-Mail-, Online-, Papier- und Faxformate parallel bearbeiten müssten. Anbuhl gibt aber zu bedenken, dass die BAföG-Änderung für die DSW-Ämter einen großen Mehraufwand bedeuten würde, wenn neue gesetzliche Regelungen - wie die anvisierte Anhebung der Wohnkostenpauschale und der BAföG-Bedarfssätze - zum Sommersemester erfolgen, mitten in den einjährigen Bewilligungsphasen. Das würde "hunderttausende Neuberechnungen" erforderlich machen, weshalb der DSW-Vorsitzende verlangte, die Studierendenwerke für diese Aufgaben personell, finanziell und technisch auszustatten. Man dürfe sie mit den entstehenden, zusätzlichen Bedarfen nicht alleinlassen.

fzs prangert geplante Streichung von Sonderregelungen an

Der freie zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) hatte schon zum Referentenentwurf des Bundesforschungsministeriums (BMFTR) angemerkt (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete), dass die Erhöhungen bei Wohnpauschale und Bedarfssätzen hinter den realen Erfordernissen zurückblieben und gegenüber den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag jeweils um ein Semester verspätet einträfen. Die Bedarfssätze würde der Entwurf bis Sommersemester 2029 faktisch an die Höhe der Grundsicherung von 2024 angleichen. Die Studierendenverbände halten es wie die GEW für nicht hinnehmbar, dass die Sonderregelungen für über 45-jährige Student/innen gestrichen werden sollen, die Personen mit zweitem Bildungsgang, beruflichen Erfahrungen oder Betreuungspflichten vor Studienbeginn zugutekommen.

Ähnlich kritisch wie die GEW wertete der fzs, dass nach der Vorlage schrittweise die Wohnpauschale für noch zuhause lebende Studierende aufzuheben ist, was die Lebenswirklichkeit vieler verkenne, die angesichts des angespannten Wohnungsmarktes bei den Eltern leben und sich an Wohnkosten beteiligen müssten. Digitale Anträge stellen nach Ansicht des fzs eine Option dar, die für Anwender:innen Vorteile beinhalten könne. Eine Pflicht erachtet der Verein jedoch für übereilt, da bisher bloß die Hälfte der Student:innen diese Variante wählt. Probleme im Verfahren würden eher durch zu wenig Personal, unterschiedliche Digitalisierung und übermäßig komplexe Abläufe verursacht.

Entwurf sieht vor, Fördersätze regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, sind nach dem Willen der Regierung ab dem Wintersemester 2028/ 29 die Freibeträge und somit die für die Förderung relevanten Einkommensgrenzen jährlich anzupassen. Die Maßnahme zielt darauf ab, dauerhaft den Berechtigten-Kreis für das BAföG aufrechtzuerhalten. Der Grundbedarf soll sich in zwei Stufen - bis zum Wintersemester 2027/ 28 und Sommersemester 2029 - auf einen Betrag von 563 Euro erhöhen. Für Schüler:innen würden die Bedarfssätze proportional steigen. Weiterhin werden die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Der Entwurf stellt ebenfalls in Aussicht, eine verlässliche, transparente Regelung zu etablieren, um die Fördersätze regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die Anträge sind künftig, bis auf spezielle Härtefälle, digital über das BAföG-Portal einzureichen, wobei Bewerber:innen durch Erklärtexte, im Voraus zu wählende Einstellungen und Überprüfen auf Vollständigkeit bessere Hilfen erhielten als über Formblätter. Für den Bund entstehen durch die Gesetzesänderung Mehrausgaben für die Jahre 2027 bis 2030 aufsteigend von 137 bis 355 Mill. Euro. Wie Destatis am 05. August mitteilte, sank die Zahl der BAföG-Geförderten 2025 auf den tiefsten Stand seit 25 Jahren. Insgesamt bekamen 570.000 Studierende und Schüler:innen BAföG-Leistungen, 7 Prozent (42.700 Personen) weniger als im Vorjahr.

Linke schlagen vor, BAföG rückzahlungsfrei zu machen

Für die Vize-Vorsitzende der Linksfraktion Nicole Gohlke verdeutlicht die Statistik, dass die staatliche Förderhilfe ihrem Auftrag, "allen jungen Menschen Berufsaufstiege zu ermöglichen", nicht gerecht wird. Angst vor Schulden und viel zu geringe Fördersätze würden viele Student:innen davon abhalten, die Leistung zu beantragen. Gohlke trat dafür ein, das BAföG wieder zur echten Daseinsabsicherung im großen Maßstab zu machen. Zu diesem Zweck sei die Studienhilfe wieder als 100-prozentiger, rückzahlungsfreier Zuschuss zu gewähren, damit Interessenten nicht vor der Verschuldung zurückschreckten. Die BAföG-Höchstsätze seien sogleich kräftig anzuheben, um einen wirksamen Schutz vor Armut zu bieten. Der DSW-Vorsitzende Anbuhl hatte anlässlich der Destatis-Veröffentlichung durch die Daten einen hohen Handlungsdruck beim BAföG bestätigt gesehen. Die Förderhilfe sei nicht auskömmlich, und sie erreiche zu wenige Studierende. Außerdem wies Anbuhl erneut auf ein "strukturelles Informations-Defizit" beim BAföG hin.

Einer Studie des Fraunhofer Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) zufolge würden bis 70 Prozent der förderberechtigten Studierenden das BAföG nicht beantragen. Ein Chat-Bot, wie ihn Forschungsministerin Bär schon vor Monaten ins Spiel brachte und der Fragen rund um die staatliche Studienhilfe beantworten würde, könnte seiner Auffassung nach Abhilfe schaffen. Bei den Studierenden nahm nach Angaben von Destaatis die Zahl der Geförderten mit 443.100 Personen sogar um 8 Prozent ab, bei den Schüler:innen mit 126.900 Empfänger:innen um 1,6 Prozent. Drei Fünftel (60 Prozent) der durch die staatliche Finanzierungshilfe unterstützten Personen waren Frauen. Seit der Höchstzahl von im Jahr 2012 registrierten 979.300 BAföG-Geförderten ist demnach bis auf die Jahre 2022/ 2023 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Noch weniger Personen wurden mit 559.300 Begünstigten im Förderjahr 2000 über BAföG untestützt. Das mit der 29. BAföG-Änderung eingeführten Flexibilitätssemester, mit dem Student:innen die Höchstdauer der Förderung einmalig um ein Semster erweitern können, nutzten 33.700 Personen (5,91 Prozent), von der Studienstarthilfe von 1.000 Euro für sozial schwache, unter 25-jährige Erstsemester/innen profitierten 11.600 Studienanfänger/innen (2,36 Prozent). Die BAföG-Ausgaben des Bundes verringerten sich verglichen mit 2024 um 118 Mill. Euro auf 3,0 Mrd. Euro.


Artikel als E-Mail versenden