zwd Berlin. Mit dem Koordinierungsrat beabsichtigen Bund, Länder und Kommunen, ihre Kooperation hinsichtlich des Umgangs mit kolonialen Kulturgütern und Human Remains weiter voranzubringen, teilte die Kultusministerkonferenz (KMK) am Montag mit. Das Gremium solle als ein zentraler Ansprechpartner für Regierungen von Herkunftsstaaten mit Rückgabeinteressen dienen und Prozesse von Restitutionen begleiten.
Weimer: Beirat für verantwortlichen Umgang mit Kulturgut wichtig
Die Staatsministerin Serap Güler (Union) beim Auswärtigen Amt (AA), das den Vorsitz des Rates übernimmt, begrüßte die vom Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen vereinbarte Gründung des Ausschusses, der künftig als Forum für einen vertrauensvollen, abgestimmten Dialog fungieren werde. Damit setze die Koalition „ein wichtiges Zeichen“, dass sie das Aufarbeiten der Kolonialgeschichte ernst nehme, erklärte Güler anlässlich der Übereinkunft beim kulturpolitischen Spitzengespräch am 27. März. Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer (BKM, parteilos) erkennt in der Konstituierung des Rates einen „erste(n), wichtige(n) Schritt“ im verantwortungsbewussten Umgang mit kolonialen Kulturgütern und Human Remains. Die Rückführung menschlicher Überreste stelle für ihn „ein besonderes Anliegen“ dar, betonte Weimer. Das Gremium trage dazu bei, Abläufe bei Rückgaben „effektiver zu gestalten“.
Kultur-MK: Gremium schafft Grundlage für transparente Rückgaben
Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) und stellvertretende Ministerpräsidentin von Rheinland Pfalz Katharina Binz (Die Grünen) hob hervor, die Umgehensweise mit kolonialen Kulturobjekten und Human Remains bilde eine „gemeinsame Aufgabe“ vom Bund, den Ländern und Kommunen. Mit dem neu eingerichteten Beirat mache man das darauf bezogene Handeln verlässlicher und schaffe „eine tragfähige Grundlage“ für transparente Rückgaben. Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Marc Elxnat unterstrich, betroffene Sammlungen würden sich häufig in der Verantwortung von Kommunen befinden. Für eindeutige, praktikable Verfahren und enge Abstimmung sämtlicher staatlicher Ebenen zu sorgen hätte den Zweck, dieser Verpflichtung „vor Ort gerecht werden“ zu können.
Laut KMK sollen dem Koordinierungsrat sowohl Vertreter:innen des Bundes als auch der Länder und Kommunalverbände angehören. In Einzelfällen würden überdies auch andere Beteiligte und Fachleute mit einbezogen. Auf Basis der im Oktober 2025 beschlossenen Leitlinien für das Verhalten von Museen, Sammlungen und Kulturpolitik hinsichtlich kolonialer Sammlungsgüter und Human Remains werde derzeit „ein strukturiertes Verfahren entwickelt“. Dadurch würde es möglich, internationalen Partner/innen in schon laufenden oder späteren Restitutionsverhandlungen „abgestimmt (zu) begegnen".
Rückgabe-Komitees in afrikanischen Ländern suchen Dialog
Eine Reihe von Ländern, u.a. Kamerun, Ghana, Tansania und Togo, bis zum Ersten Weltkrieg ganz oder in Teilen unter deutscher Kolonialherrschaft, hätten staatliche Strukturen sowie Kommissionen für Rückgaben errichtet, die den abgeglichenen Dialog mit der Bundesrepublik suchten. Seit mehreren Jahren intensivierten sich Gespräche über Restitution von kolonialem Sammlungsgut und menschlichen Überresten. Dabei würden Herkunftsgesellschaften, die mit den bundesdeutschen föderalen Zuständigkeiten konfrontiert sind, eine bestimmte, staatliche Stelle erwarten, an die sie sich wenden könnten.
Wie der Blog Dekolonial Erinnern informiert, billigte das togolesische Regierungskabinett am 26. Februar einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Rückgabe-Komitees, um koloniale Kulturobjekte und menschliche Überreste zu repatriieren. Tansania und Kamerun hatten 2022, Ghana bereits 2020 ähnliche Sachverständigenräte etabliert. Forscherinnen an der TU Berlin schätzen, dass über 40.000 koloniale Sammlungsgüter aus Kamerun in bundesdeutschen Museen aufbewahrt sind. Mehr als 20.000 tansanische Kulturobjekte beherbergen gemäß Selbstauskünften allein die großen Sammlungen in Berlin, Stuttgart, Dresden, Köln und Hamburg (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete). Nach Daten des Restitutions-Monitors von Dekolonial Erinnern (10. Februar) wurden bisher erst wenige einzelne Kulturgüter tatsächlich zurückgegeben.
Antikoloniale Vereine: Restitution durch Menschenrecht verpflichtend
Anti-kolonialistische Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft hatten die vom Bund, den Ländern und Kommunen erarbeiteten Leitlinien als unzureichend kritisiert. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 24. Oktober befürworteten sie zwar Verbesserungen gegenüber den Ersten Eckpunkten zur Handhabung kolonialer Sammlungsgüter von 2019, wie eindeutiger definierte Verantwortlichkeiten und Prozesse, bemängelten jedoch, die neu entwickelten Grundsätze würden „zentrale Erwartungen an ein menschen- und völkerrechtsbasiertes Verständnis von Restitution und Repatriierung“ verfehlen.
Die Organisationen Berlin Postkolonial, Decolonize Berlin und Flinn Works zeigten sich enttäuscht, dass die Empfehlungen „keine generelle Anerkennung kolonialer Kontexte als Unrechtskontexte“ beinhalten würden. Ebenso machten sie ihre Ansicht deutlich, dass Rückgaben und Repatriierungen nicht als „freiwillige moralische und politische Gesten des guten Willens“ gelten dürften. Diese seien vielmehr durch Menschen- und Völkerrecht begründete Verpflichtungen, was in den Leitlinien ausdrücklich geleugnet werde. Dementsprechend treten sie für Restitutionsgesetze ein, die Rechtsansprüche auf Rückgaben an Familien und Gemeinschaften verbindlich regelt.
Appell: Rechte betroffener Gemeinden in den Mittelpunkt stellen
Nach Auffassung der zivilgesellschaftlichen Vereine müsse eine auf dem Menschenrecht beruhende Interpretation von Rückgaben die Rechte betroffener Gemeinschaften in den Mittelpunkt rücken und auf Prinzipien der sog. Transitional Justice aufbauen. Diese zielten darauf ab, „anhaltende Diskriminierung, strukturellen Rassismus und die Folgen kolonialer Gewalt“ nicht bloß symbolisch, sondern rechtswirksam zu adressieren. U.a. legen die am 14. Oktober 2025 veröffentlichten Handlungsdirektiven fest, Restitutionen sollten bedingungslos, ohne Gegenleistung erfolgen und die Verfahren sich im „größtmöglichen Konsens mit (...) der Herkunftsgesellschaft“ vollziehen.
Sie bekräftigen die Bereitschaft, in kolonialen Kontexten angeeignete Human Remains zu repatriieren. Öffentliche Sammlungen und Museen sind demnach aufgerufen, im Rahmen ihrer Provenienzforschung unrechtmäßig oder unethisch entwendete Kulturgüter zu identifizieren und ihre Bestände an kolonialen Sammlungsobjekten für Ursprungsländer und -gesellschaften transparent zu machen. Bund, Länder und Kommunen verpflichten sich, Mittel bereitzustellen, um Rückgaben durchzuführen. Die Einfuhr zu restituierender Kulturgüter und rückzuführender menschlicher Überreste setzt andererseits den Richtlinien zufolge die Zustimmung des Herkunftsstaates voraus.