OFFENER BRIEF AN DIE BUNDESREGIERUNG : Modernes Gemeinnützigkeitsrecht zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gefordert

28. Mai 2024 // ticker (red)

Acht große bundesweit tätige Stiftungen haben in einem offenen Brief an die Bundesregierung gefordert, endlich ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht auf den Weg zu bringen. Sie kritisieren, dass auch im jetzt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2024 entgegen dem Versprechen des Ampel-Koalitionsvertrages von 2021 wiederum keine entsprechenden Regelungen vorgesehen sind. Ihr Appell: „Bitte sorgen Sie dafür, dass das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland lebendig bleibt und gestärkt wird.“

Der Offene Brief geht auf eine Initiative der Robert Bosch Stiftung zurück, der sich sieben weitere gemeinnützige Stiftungen (Allianz Foundation, Alfred Landecker Foundation, Bertelsmann Stiftung, Maecenata Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Schöpflin Stiftung und Stiftung Mercator) angeschlossen haben. Die Stiftungen wünschen sich unter anderem eine rechtssichere Klarstellung hinsichtlich der politischen Betätigung, eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und eine Entbürokratisierung bei internationalen Förderungen. Ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht sei im Sinne einer lebendigen Demokratie geboten, gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen, dem Erstarken von populistischen und extremistischen Kräften sowie der Gefahr einer zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft. Getragen werde die Demokratie von engagierten Ehrenamtlichen und einer starken, transparenten und glaubhaften Zivilgesellschaft, die sich mit ihrer Expertise in gesellschaftspolitische Debatten einmische und in diesem Engagement sicher fühlen könne.

Dafür ist nach Auffassung der acht Stiftungen ein verlässlicher Rechtsrahmen mit einem modernen und unbürokratischen Gemeinnützigkeitsrecht notwendig, das für Transparenz und Sicherheit sorge. Bereits im Koalitionsvertrag 2021 hätten die Ampel-Parteien eine entsprechende Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt. Jetzt sei es an der Zeit, unter anderem eine rechtssichere Klarstellung hinsichtlich der politischen Betätigung, eine Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und eine Entbürokratisierung bei internationalen Förderungen herbeizuführen.

Konkret empfehlen die Unterzeichnenden drei Anpassungen:

  • die Klarstellung der politischen Betätigung (§52 AO);
  • die Erweiterung des Zweckkatalogs (§52 AO) zumindest um die Zwecke „Förderung des Schutzes und Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte“ sowie „gemeinnütziger Journalismus“;
  • die Aufhebung der Ungleichbehandlung von Förderungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (§§51, 58 AO), die insbesondere für international tätige Stiftungen relevant sind.

Das Gemeinnützigkeitsrecht bietet nach Angaben der Verfasser:innen des offenen Briefes für mehr als 20.000 Stiftungen und hunderttausende Vereine den Handlungsrahmen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland.

Link zu § 52 Abgabenordnung

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