Nach Einschätzung der DDG betri9fft der massive, wirtschaftliche Druck, ausgelöst durch das desaströs wirkende und weiterhin nicht reformierte Fallpauschalensystem, nicht mehr nur kleinere Häuser in ländlichen Regionen. Auch große, versorgungsrelevante Kliniken in Ballungsräumen können in Schieflage kommen. Damit geraten genau jene Einrichtungen unter Druck, die durch die Krankenhausreform eigentlich gestärkt werden sollten: Häuser mit Erfahrung, Fachabteilungen und Versorgungsauftrag für komplexe Behandlungen. Die DDG hat sich daher für eine Nachschärfung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit Blick auf die Versorgung chronisch kranker Menschen und die gezielte Versorgung von Menschen mit Diabetes ausgesprochen: „Pauschale Sparvorgaben dürfen spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen, Diabeteszentren und zentrale Krankenhäuser nicht schwächen. Auch die Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn der ambulante Bereich dafür ausreichend finanziert und personell ausgestattet ist. Mit ihren zertifizierten Einrichtungen zeigt die DDG bereits heute, wie qualitätsgesicherte Diabetesversorgung gelingen kann. Wer diese Strukturen stärkt, verhindert Komplikationen und spart langfristig Kosten. Für die DDG Präsidentin Professorin Dr. med. Julia Szendrödi muss die Reform die Versorgung stärken, statt ihre Grundlage zu schwächen.
Positionspapier Diabetologie 2030: https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:1331c1...
Die Stellungnahme der DDG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG): https://www.ddg.info/politik/stellungnahmen/stellungnahme-der-ddg-gkv-bstabg
Pressemitteilung des DDG vom 07.07.2026: DDG zu Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung.docx