EXPERTENKOMMISSION "KINDER- UND JUGENDSCHUTZ IN DER DIGITALEN WELT" : Prien: Digitaler Kinderschutz funktioniert nicht nur mit Einzelmaßnahmen

20. April 2026 // Holger H. Lührig

Eine Altersbegrenzung, etwa von 14 Jahren, für die Handy-Nutzung, die von Politiker:innen unterschiedlicher Parteien befürwortet worden ist, wird für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz nicht ausreichen, falls sie rechtlich überhaupt möglich ist. Das ergibt sich aus einer Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die am 20, April vom zuständigen Bundesfamilienministerium veröffentlicht worden ist. Die Kommission will auf der Grundlage ihres 122-seitigen Dokuments bis zum Juni dieses Jahres Empfehlungen vorlegen.

Fotos: Prien (Dominik Butzmann / photothek), Köller (IPN), Schön (BTG)
Fotos: Prien (Dominik Butzmann / photothek), Köller (IPN), Schön (BTG)

Prien: Smartphones bedeuten Zugang u Freundschaften, Wissen und Teilhabe

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU), die sich bisher für eine Altersbegrenzung der Smartphone für Jugendliche unter 14 Jahren ausgesprochen hatte, anerkannte, dass Smartphones für diese Altersgruppe auch Zugang – zu Freundschaften, Wissen und Teilhabe – bedeuteten. Die Bestandsaufnahme habe dabei klar Defizite, etwa in der flächendeckenden und systematischen Medienbildung und in der Unterstützung von Eltern benannt. Die Ministerin unterstrich die durch die Bestandsaufnahme deutlich gewordene Erkenntnis, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht durch Einzelmaßnahmen zu erreichen ist: „Nötig ist eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie – ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, der Regulierung, Bildung und Prävention gleichermaßen umfasst. Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat in ihrer Bestandsaufnahme zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt analysiert. Im Fokus stehen die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabepotentiale neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen einschließlich seiner praktischen Durchsetzung.

Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend…

Vorsitzende der Expertenkommission sind der Bildungsforscher und Geschäftsführer des Leibnitz-Instituts IPN, Prof. Dr. Olaf Köller, und die ehemalige Bundestagsabgeordnete und Unions-Fraktionsvizin Nadine Schön (CDU). Laut Köller ist die Forschungslage relativ klar: „Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden. Genau deshalb darf Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden. Sie muss verbindlich, altersgerecht und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein – und auch die Erwachsenen adressieren, die sie begleiten.“ Die Co-Vorsitzende Schön betonte, wirksamer Kinder- und Jugendschutz entstehe nur, „wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken.“ Digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume. Auf dieser Grundlage werde die Expertenkommission konkrete Empfehlungen mit dem Ziel erarbeiten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen.

Weitere Informationen und die Bestandsaufnahme finden Sie hier:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt

Artikel als E-Mail versenden

">