Der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderte WoB-Index liefert die aktuellsten Zahlen zum Frauenanteil in Führungspositionen in Deutschland, zum Mindestbeteiligungsgebot sowie zu den freiwilligen Zielgrößen der Konzerne für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen.
Seine Kernaussagen sind laut Pressemitteilung der seit dem Jahr 2006 aktiven überparteilichen und überregionalen Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte e. V.“ vom 29. Juli 2026:
- Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten stagniert bei 37 Prozent, in den Vorständen ist er auf 19,1 Prozent gesunken.
- 80 der untersuchten 183 Unternehmen haben mindestens 40 Prozent Frauen im Kontrollgremium und erfüllen die in Deutschland nicht geltende EU-Führungspositionen-Richtlinie.
- Treiber der Entwicklung sind das mit dem FüPoG II eingeführte Mindestbeteiligungsgebot von Frauen in Vorständen sowie die 2015 eingeführte Aufsichtsratsquote.
- Das Mindestbeteiligungsgebot erfüllen nun alle 61 unter die Regelung fallenden Unternehmen.
- 73 Chefetagen der großen Börsenkonzerne sind ausschließlich mit Männern besetzt.
- Die Zahl der Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage, die Zielgröße „Null“ festgelegt haben, ist auf 27 gestiegen.
Prien appelliert an Unternehmen | FidAR mahnt Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Richtlinie an
Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) nahm die aktuellen Zahlen zum Anlass, die Unternehmen aufzurufen, gerade in Zeiten der Stagnation und sogar des Rückschritts ihr Engagement für mehr Frauen wieder intensivieren. Es gelte „jetzt erst recht mehr weibliche Talente zu gewinnen“.
Die FidAR-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow, die den WoB-Index seit der Erstauflage 2011 federführend betreut, sieht es als Alarmzeichen, dass die Zahl der Unternehmen, die mit Zielgröße Null im Vorstand planen, wieder gestiegen sei. Dabei sollten doch „frauenfreie Führungsetagen sollten der Vergangenheit angehören“. FidAR-Präsidentin Anja Seng hält es für geboten, die seit elf Jahren erfolgreich wirkenden gesetzlichen Vorgaben des deutschen Führungspositionen-Gesetzes aufzustocken und an die EU-Führungspositionen-Richtlinie mit einer Geschlechterquote von 40 bzw. 33 Prozent in den Top-Gremien anzupassen. Außerdem reiche die Begründungspflicht für Zielgröße Null reicht nicht aus, um die Unternehmen dazu zu bewegen, mit mehr Frauen in der Führung zu planen. Seng plädiert dafür, dass bei Verstößen gegen die Richtlinie mögliche Sanktionen konsequent angewendet werden.
Ausführlich in der nächsten Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs sowie unter www.wob-index.de.