zwd Berlin. Aktuelle Diskussionen machten überdeutlich erkennbar, dass die weibliche Lebensrealität „in politischen Entscheidungsprozessen nicht angemessen vertreten“ sei, kommentierten die DGB Frauen den Zweiten Aktionstag #ParitätJetzt, auf dem die Initiative gemeinsam mit Bündnispartner:innen in Berlin die gleichnamige Petition an die Bundestags-Vizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD) mit den bisher gesammelten, rund 3.500 Unterschriften übergab. Die Aktion habe ein wichtiges Zeichen für „gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen“ und für das Erfordernis gesetzt, den aus Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) folgenden Verfassungsauftrag zu erfüllen., erklärten sie am Freitag. Die derzeit tätige Kommission zur Wahlrechtsreform biete die Chance, „Parität im deutschen Wahlrecht“ zu verankern, wofür sich die Petition mit Bestimmtheit einsetze.
Die Linken: Frauen brauchen gerechten Anteil an politischer Macht
Pünktlich zum Aktionstag präsentierte die Linksfraktion einen Antrag (Drs. 21/ 6105), mit dem sie „Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ fordert und die Bundesregierung aufruft, einen Gesetzentwurf für paritätisch mit beiden Geschlechtern besetzte Landeslisten vorzulegen. In der Parlamentsdebatte am Mittwoch herrschte zwischen Koalition und links-grüner Opposition ein einhelliger Tenor, dass mehr Frauen politische Verantwortung übernehmen sollten und dafür die Voraussetzungen zu schaffen seien. Frauen würden die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung bilden, leisteten neben ihrer Erwerbstätigkeit viele Stunden unbezahlte Care-Arbeit, dennoch bekämen sie nicht „ihren gerechten Anteil an der Macht“, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Kathrin Gebel. Seit Jahren stagniere ihr Anteil im Bundestag bei rund 30 Prozent.
Frauen machen 32,4 Prozent der Abgeordneten im Bundestag aus, nachdem sich bei den vorigen Wahlen das Geschlechterverhältnis um 2,4 Prozent wieder zugunsten der Männer verschoben hatte. Im EU-Vergleich liegt die Bundesrepublik damit laut Statista deutlich unter dem Durchschnitt (33,6 Prozent). Länder wie Finnland oder Schweden auf den obersten Rängen weisen in den Parlamenten demgegenüber Frauenraten von 46,0 bzw.44,8 Prozent auf.
SPD: Gleichberechtigung als Ziel von Verfassungsrang
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carmen Wegge begrüßte den Vorstoß der Linksfraktion, über ein geändertes Parteien-Gesetz geschlechtergerechte Landeslisten einzuführen, das würde die Verhältnisse verbessern. Sie stellte jedoch unmissverständlich heraus, dass sie eine richtige Parität von jeweils 50 Prozent Frauen und Männern – die über das beantragte Listenprinzip nicht zu erreichen wäre – für erst wirklich erstrebenswert hält. In dem Fall müsse man über die Erststimmen, Wahlkreise oder einen entsprechenden Zuteilungsmechanismus reden, der das Wahlrecht ergänzt, um die volle Parität zu erlangen. Den politischen Willen vorausgesetzt, könne das Parlament als Legislative ein gleichberechtigtes Wahlgesetz schreiben, „im Einklang mit der Parteienfreiheit und mit der Chancengleichheit der Parteien“.
Für Wegge ist die unzureichende Repräsentation im Bundestag einer von zahlreichen Nachteilen, die Frauen im Land weiterhin erdulden müssen. Aus ihrer Sicht prägt das Geschlecht maßgeblich die Erfahrungen, die Menschen im Verlauf des Lebens machen, wie sich andere ihnen gegenüber verhalten und die Chancen, die sich ihnen eröffnen. Daher beurteilt sie Geschlecht nicht als „Unterscheidungskriterium wie jedes andere“ und hob in der Debatte hervor, dass Gleichberechtigung ein „Ziel von Verfassungsrang“ darstelle. Politik werde nach ihrer Auffassung mit mehr weiblichen Parlamentarier:innen qualitativ besser. Ansonsten gebe es das – durch Forschung belegte – Risiko, dass man die Erfahrungen der dominanten Gruppe zum Normalfall erhebe und andere Perspektiven vernachlässige. Am Beginn der Legislatur betrug nach Daten des Bundestages der Frauenanteil in der Grünen-Fraktion 61,2 Prozent, bei den Linken 56,2 Prozent, bei der SPD 41,7 Prozent und in der Union ca. 23 Prozent.
Geschlechterparität im Parlament ist Auftrag aus dem Grundgesetz
Wie SPD-Politikerin Wegge zitierte Linken-Sprecherin Gebel den – 1994 erweiterten – Gleichberechtigungsparagraphen Art. 3, Abs. 2 des GG, der betont, dass der Staat „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ fördere und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinwirke. Gebel leitet ebenso wie Wegge und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Ulle Schauws daraus den grundgesetzlichen Auftrag ab, „aktiv Gleichberechtigung zu schaffen“, was für sie auch bedeutet, „Geschlechterparität in unseren Parlamenten“ durchzusetzen. Sachverständige der vorigen, vom Bundestag eingerichteten Kommission zur Wahlrechtsreform und Modernisierung der parlamentarischen Arbeit hatten nach Angaben der Linken ebenfalls auf Grundlage desselben Artikels im GG den „Gleichberechtigungsauftrag der Bundesregierung“ bekräftigt.
Im Hinblick auf den Widerstreit der Grundrechte von Wahlen- und Parteienfreiheit mit dem Gleichberechtigungsprinzip unterstrich die Rechtspolitikerin Wegge, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe diese in einem Urteil von 2020 als gleichrangige Verfassungsgüter nebeneinandergestellt. Das höchste Bundesgericht habe die Option eines Paritätsgesetzes ausdrücklich offengelassen. Auch Grünen-Politikerin Schauws stellte eindeutig heraus: „Verfassungsrechtlich ist ein Paritätsgesetz möglich“. Ähnlich argumentieren die Linken in ihrem Antrag und beziehen sich auf eine Entscheidung des BVerfG von 2021, worin es „die gesetzgeberische Möglichkeit einer paritätischen Wahlrechtsreform nicht beschnitten“ habe.
Union behauptet Widerspruch von Parität gegenüber Parteienfreiheit
Frauen-Politikerin Gebel machte sich ihrerseits für die Position ihrer Fraktion stark, dass es das Versprechen echter Demokratie „nur zusammen mit Frauen geben“ und dieses bloß „mit Parität eingelöst werden“ könne. Wie Wegge darlegte, seien die Chancen von Frauen, als gewählte Abgeordnete in den Bundestag einzuziehen, z.B. durch das zeitaufwendige Funktionieren von Parteiarbeit - mit vielen Wahlkampfterminen, Sitzungen an Abenden und außer der Reihe – faktisch eingeschränkt, häufig würde dem die im Vergleich mit Männern unverhältnismäßig umfangreiche Sorgearbeit entgegenstehen. Frauen seien also „sowohl in den Parteien als auch in der Gesellschaft strukturell benachteiligt“, was mit dem GG nicht vereinbar sei. Im Linken-Antrag heißt es dazu, die „ungleiche Sichtbarkeit in und Mitbestimmung an der Bundesrepublik verweist auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-) politischen Raum“, würde die „Legitimität demokratischer Entscheidungen“ unterminieren und „eine sexistische Symbolwirkung“ tragen.
Die Union erkennt die Zielsetzung an, die Rate von Frauen im Parlament zu steigern, und schätzt es für die Politik als positiv ein, wenn – in den Worten von Rechtspolitiker Dr. Martin Plum – „verschiedene Perspektiven zusammenkommen“, aus Familie, Beruf, Ehrenamt, von Frauen wie Männern. Plum sieht aber ein Paritätsgesetz im Widerspruch zu den genannten Verfassungsgrundsätzen von freien, gleichen Wahlen und Parteienfreiheit. Überdies würden Abgeordnete des Bundestages das gesamte Volk vertreten, nicht lediglich einzelne Gruppen. Wenn die Linksfraktion verlange, das Parlament müsse die Bevölkerung getreu ihrer Zusammensetzung widerspiegeln, wende sich das gegen diesen Gedanken der Repräsentation.
Die Grünen: Parlament soll Parität im Wahlrecht verankern
Wie seine Fraktionskollegin Christina Stumpp setzte der Unions-Politiker der Forderung nach „staatlichen Vorgaben“ durch ein paritätisches Wahlrecht „bessere Rahmenbedingungen, gezielte Förderung“ entgegen. Darüber hinaus gab Plum zu bedenken, dass die von den Linken geforderten geschlechtergerechten Landeslisten nicht zu einem paritätisch besetzten Parlament führen würden. 44 Prozent der derzeitigen Sitze wurden über Direktmandate in den Wahlkreisen erworben. Frauen-Politikerin Stumpp legte einen Fokus auf die Hürden, mit denen Frauen vielfach konfrontiert seien, d.h. wie sich Familie und politische Arbeit vereinbaren lassen, und auf die Frage, wie man sie ermutige, für Wahlen zu kandidieren oder politische Ämter zu übernehmen. Es gelte, sie „zu unterstützen, zu fördern und sichtbar zu machen“.
Grünen-Politikerin Schauws machte auf den Rückhalt aufmerksam, den die Forderung nach politischer Geschlechtergerechtigkeit z.B. im Bündnis #ParitätJetztt aus über 100 Verbänden und Nichregierungsorganisationen erfährt. Sie berief sich auf die verstorbene Unions-Politikerin, langjährige Bundestags-Präsidentin und frühere Bundesfamilienministerin Prof.in Rita Süssmuth, die bis zuletzt für Gleichberechtigung in Parlamenten gekämpft habe. Die grüne Frauen-Sprecherin rief die Angeordneten auf, für Parität im Wahlrecht zu votieren, und sicherte der – von der Koalition im Oktober 2025 eingesetzten – Wahlrechtskommission (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) bei diesbezüglichen Empfehlungen die Unterstützung ihrer Fraktion zu.
Linken-Antrag: Gesetzesänderung soll auch Demokratie stärken
In einer Demokratie müssten die Menschen „fair und gerecht an den Entscheidungen beteiligt“ sein., so Schauws, Frauen als Hälfte der Bürger/innen sollten die Politik mit dieser „Hälfte an Erfahrungen“ beeinflussen können. Doch Parität beginne nicht erst mit Wahllisten, sondern mit Förderung, Mentoringprogrammen, politische Beteiligung ermöglichenden Bedingungen. Nach dem Willen der Linksfraktion sollte die angestrebte Gesetzesänderung, außer gerechtere Chancen bei Wahlen herzustellen, dahin führen, durch eine besser repräsentierte Wahlbevölkerung mehr weibliche Sichtweisen und Interessen zu berücksichtigen und auf die Art auch die Demokratie zu stärken. Diese Absicht stimme mit Rechtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) überein, wonach gleichberechtigte Partizipation der Geschlechter an Entscheidungen der Politik in einer repräsentativen Demokratie zu den wesentlichen Bestandteilen gehöre. Der Linken-Antrag wurde zur Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.