zwd Berlin. Die SPD-Bundestagsfraktion beruft sich auf den Koalitionsvertrag, wo Union und SPD vereinbart haben, die EU-Richtlinie in staatliches Recht zu übertragen. Die familienpolitische Sprecherin der Sozialdemokrat:innen Jasmina Hostert sieht darin eine Chance, die unbedingt zu nutzen sei. Ziel der ETRL stelle es dar, den Gender Pay Gap nachhaltig zu verringern und dadurch „den Arbeitsmarkt gerechter zu machen“, erklärte Hostert in einem Kommentar vom Donnerstag. Die SPD-Politikerin drängt darauf, die EU-Direktive unverzüglich umzusetzen, weiterer Aufschub sei nicht zu rechtfertigen. Dass die geschlechtsspezifische Lohnlücke seit 2024 bei 16 Prozent stagniert, nannte sie „absolut inakzeptabel“, das sei „von echter Gleichstellung weit entfernt“.
SPD: EU-Richtlinie für gleiche Bezahlung hat großes Potenzial
Gegenüber Behauptungen, die Richtlinie sei in erster Linie bürokratisch, betonte Hostert deren „große(s) Potenzial“. Um Diskriminierung bei Löhnen offenzulegen und dauerhaft abzubauen, brauche es genügend Transparenz. Die ETRL legt dafür u.a. fest, dass Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten über Unterschiede beim Entgelt Bericht erstatten müssen und Beschäftigte einen garantierten Anspruch besitzen, über die geschlechtsbezogene, durchschnittliche Höhe der Gehälter Auskunft zu erhalten. SPD-Familiensprecherin Hostert hob besonders die positiven Aspekte der ETRL hervor. Faire Löhne machten die Firmen gerade attraktiver, transparente Gehälter und gleichberechtigte Bezahlung bildeten entscheidende Faktoren, um weibliche Beschäftigte zu motivieren. Diese würden das Betriebsklima günstig beeinflussen und Anreize setzen, den Arbeitsumfang zu steigern.
Damit weist Hostert Einwände zurück, wonach die ETRL den Grundsatz der Leistungsfähigkeit beeinträchtigen könne. Derartige Bewertungen halte ihre SPD-Fraktion für unseriös. Die EU-Direktive verlange nicht pauschal gleiche Löhne, sondern dass gleiche bzw. gleichwertige Tätigkeit gleich bezahlt wird. Es sei weiterhin erlaubt und auch erwünscht, die Arbeit bezogen auf Leistungen zu vergüten. Die Richtlinie wende sich jedoch gegen benachteiligende Differenzen. Bundesfamilienministerin Prien hatte im Interview mit dem Magazin Politico zwei Tage vor dem EU-Umsetzungs-Termin Anfang Juni erklärt, die Bundesrepublik sei „mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch hinsichtlich Inhalten und Fristen für die Direktive. Die Ministerin machte deutlich, dass sie gleiche Einkommen der Geschlechter immer noch für „ein anstrebenswertes Ziel“ erachtet, beurteilt jedoch die mit der Richtlinie verbundene zusätzliche Bürokratie skeptisch.
Die meisten EU-Länder haben mindestens einen Entwurf erarbeitet
Laut Daten aus dem Umsetzungs-Monitor zur ETRL des Beratungsdienstleisters Trusaic (Stand 03. August) haben bisher vier EU-Staaten – Litauen, die Slowakei, Italien und Malta –die Vorgaben fristgemäß in landeseigenes Recht überführt, Griechenland bewilligte das Gesetz ebenfalls, doch dieses tritt erst in drei Monaten in Kraft .14 weitere Länder haben entsprechende Entwürfe erarbeitet. Die Bundesrepublik gehört demnach –mit Österreich, Belgien, Estland, Luxemburg und Slowenien - zu den paar EU-Ländern, bei denen man einen Gesetzesvorschlag vorbereitet. Kroatien hatte zwar eine Umsetzung der Vorgaben frühestens bis November/ Dezember in Aussicht gestellt, aber den Entwurf nicht rechtzeitig geliefert, in Ungarn und Portugal sind bislang nicht in Richtung auf ein Gesetzgebungsverfahren aktiv geworden. EU Parlament und Rat hatten schon im Mai 2023 für die Direktive gestimmt, die Länder verfügten über drei Jahre hindurch Zeit, die Vorgaben in Landesgesetzen zu übernehmen.
Wie die SPD-Fraktion hatten sich vorher Gewerkschaften und Sozialverbände geäußert. Die dbb bundesfrauenvertretung rief die Regierung zum Handeln auf. Man müsse die EU-Direktive nun in gültiges Recht übertragen und Rechtssicherheit herstellen. forderten die weiblichen Arbeitnehmer:innen des öffentlichen Dienstes (23. Juli). Frauen würden häufig nur aufgrund ihres Geschlechts weniger gut bezahlt als die männlichen Arbeitskollegen. Die ETRL könne aus Sicht der dbb frauen dazu beitragen, diese benachteiligenden Vergütungspraktiken aufzuzeigen. Weibliche Beschäftigte würden sogar in gleichwertigen beruflichen Positionen durchschnittlich ein um 6 Prozent geringeres Gehalt beziehen. Die meisten EU-Länder hätten die Richtlinie bereits umgesetzt oder mindestens einen Gesetzentwurf vorgelegt. In der Bundesrepublik sei das bis jetzt nicht passiert, monierten die dbb frauen.
GEW: Regierung soll Richtlinie europarechtskonform übertragen
Für im öffentlichen Dienstes tätige Frauen würden zuverlässige Regelungen, Transparenz sowie wirksame Maßnahmen benötigt, um ungleiche Zahlungen von Entgelten konstatieren und beseitigen zu können. Wie EuroNews am selben Tag mitteilte, verdienten Frauen in der EU, bei einem mittlerem Gender Pay Gap von 11,1 Prozent (Eurostat), nach Berechnungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes 2025 durchschnittlich über 3.380 Euro weniger im Jahr als Männer. In der Bundesrepublik betrug die Differenz fast 6.050 Euro, was bloß noch Österreich, Finnland und Dänemark mit Einkommens-Lücken zwischen rund 6.850 und über 7.640 Euro übertrafen. In Luxemburg als einzigem EU-Staat machten weibliche Beschäftigte im Vergleich zu den männlichen Kollegen ein Plus von 474 Euro.
Die GEW deutete die geschlechtsspezifische Lohnlücke von 16 Prozent in einer Stellungnahme (17. Juni) als „Ausdruck struktureller Ungleichheit“. GEW-Vorstandsmitglied für Frauen- und Gleichstellungspolitik Tiam Breidenich bewertet wie SPD-Politikerin Hostert die ETRL als historische Chance, um dieser Ungleichberechtigung entgegenzuwirken. Die GEW appellierte an die Regierung, die Richtlinie europarechtskonform in die landeseigenen Gesetze zu übertragen. Im Bildungs- und Dienstleistungssektor sei diese besonders wichtig und entfalte schon praktische Bedeutung. Für Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte würden sich daraus neue Aufgaben ableiten, um benachteiligende Strukturen bei Entgelten und Besoldungen aufzudecken.
EK fordert, Vorschriften für gleiche Löhne EU-weit umzusetzen
Gleichzeitig bemängelte die GEW, Betriebsräte und Arbeitsgeber/innen würden verunsichert, da sie nach der Richtlinie ab Januar kommenden Jahres die Berichtspflicht zu erfüllen hätten. Die Erziehungsgewerkschaft warnte davor, gleichstellungspolitische Maßnahmen in ihrer Bedeutung zu unterschätzen, und unterstrich, dass sich über die ETRL Frauenrechte und Gerechtigkeit bei Löhnen nachhaltig stärken ließen. Ähnlich argumentierten DGB, Sozialverband SoVD, ver.di u.a. Gewerkschaften. Einen Tag nach Fristablauf forderte die EU-Kommission (EK), die Vorschriften zu gleichen Löhnen EU-weit zu realisieren. In einer Mitteilung (08. Juni) stellte die EK heraus, Fairness sei nicht lediglich ein Wert, sondern bedeute auch wirtschaftliche Stärke. Länder, die sich für Geschlechter-Gleichstellung einsetzten, seien auch am wirtschaftsfähigsten. Überdies würden die EU-Verträge festlegen, dass Beschäftigte für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, gleiche Löhne verdienen sollten.
Wie Zeit Online noch im Mai mitteilte, plant das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) nach Angaben einer Sprecherin, das Gesetz auf das Wichtigste beschränkt, „möglichst bürokratiearm und wirksam“ umzusetzen. Es solle grundsätzlich ab dem folgenden Jahr gelten, die für Betriebe mit über100 Angestellten vorgesehenen Berichtspflichten und der Auskunftsanspruch für Beschäftigte würden dabei erst vom Juni 2028 an fällig. Der Richtlinie zufolge sind darüber hinaus Stellenbewerber:innen über die Entgeltspanne bei Einstiegsgehältern und Arbeitnehmer:innen über Kriterien für die Höhe und Entwicklung des Entgeltes zu informieren. Wird ein geschlechtsbezogenes Lohngefälle von über 5 Prozent festgestellt, bewerten Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmervertreter:innen das Entgelt. Wenn der Grundsatz gleicher Löhne verletzt wird, müssen EU-Länder angemessene Sanktionen festlegen.