Unsere Berichterstattung konzentriert sich also nicht nur darauf, welche politischen Forderungen im Raum stehen, sondern beziehen auch die Empfehlungen aus der Wissenschaft ein. Die geplanten Regelungen müssen auch das Grundrecht auf Information beachten, das auch für Kinder gilt - auch wenn förmlich die Kinderrechte im Grundgesetz nicht verankert sind. Hier könnte der Gesetzgeber leicht mit der Verfassung in Konflikt kommen. Sicherlich sind die Handlungsempfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina wegweisend. Erfahren Sie bei uns, wer sich in der Debatte mit wissenschaftlicher Expertise kritisch zu Wort gemeldet hat.
Ausführlich in Ausgabe 411 des zwd-POLITIKMAGAZINs (Rubrik ZWDIGITAL).