BEKÄMPFUNG HÄUSLICHER GEWALT : Weg frei für elektronische Fußfessel

12. Juni 2026 // Redaktion

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 im zweiten Durchgang das vom Bundestag verabschiedete Gesetz gebilligt, das bundeseinheitlich die elektronische Fußfessel verankert, um Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Es kann nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Familiengerichte können zukünftig in Hochrisikofällen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Gewalttäter können außerdem von Familiengerichten zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings verpflichte oder diesen aufgeben, Gewaltpräventionsberatungen in Anspruch zu nehmen. Die Gerichte können auch Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern. Darüber hinaus wird die mögliche Freiheitsstrafe bei Verstößen auf drei Jahre angehoben.

Artikel als E-Mail versenden