ELLY HEUSSS-KNAPP-STIFTUNG (MGW) : Aufatmen beim Müttergenesungswerk - Rahmenvereinbarung mit Kassen

1. August 2021 // Redaktion

Einnahmeausfälle durch Minderbelegung oder vorübergehende Schließungen belasten die über 70 vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken seit Ausbruch des Corona-Virus sehr. Sechs Monate hat das Müttergenesungswerk (MGW) eine bundesweite Rahmenempfehlung zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) gefordert, mit der pandemiebedingte Mehrkosten und Mindereinnahmen in den Vorsorge-/Reha-Kliniken ausgeglichen und die Kliniken wirtschaftlich gesichert werden sollten.

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz wurden die Vertragspartner im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation verpflichtet, die Vergütungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 an die durch die COVID-19-Pandemie bedingte besondere Situation anzupassen. Die Regelung wurde durch Rechtsverordnung des BMG bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung wurden der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Leistungserbringerverbände auf Bundesebene beauftragt bis zum 15.07.2021 einheitliche Grundsätze für die Anpassung der Vergütungsvereinbarungen zu regeln. Nun hat der GKV-Spitzenverband auch mit dem MGW eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde. Einbezogen sind dabei auch die Mehrausgaben durch die Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln oder Testungen eine erhebliche finanzielle Belastung, die sich aus Sicht des MGW als existenzbedrohend darstellten.

Nach MGW-Angaben sehen de am 15.7.2021 getroffenen Rahmenempfehlungen nun vor, dass die Kliniken für pandemiebedingte Minderbelegung Ausgleichszahlungen in Höhe von 60 Prozent für den Zeitraum vom 1.10. bis 17.11.2020 und 50 Prozent für den Zeitraum vom 16.6. bis 31.12.2021 erhalten. Damit werden auch die Zahlungen des Rettungsschirms abgelöst, die am 15.6.2021 eingestellt wurden und zuletzt 50 Prozent der pandemiebedingten Ausfälle kompensierten. Zudem wird der Hygienezuschlag bis Ende des Jahres auf 8 Euro pro Tag und Person festgesetzt. „Das war ein langer Weg und ein hartes Stück Arbeit, damit diese Kurmaßnahmen für Mütter, Väter und Pflegende mehr Sicherheit bekommen“ sagte dazu Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW.

Große Erleichterung ist nun in den Vorsorge- und Rehakliniken für Mütter, Mutter-Kind, Väter, Vater-Kind und pflegende Angehörige. Auf der Basis dieser Rahmenempfehlungen sind die Verhandlungen auf Ebene der einzelnen Kliniken sehr vereinfacht. Nachdem der Rettungsschirm seit 15.6.2021 nicht mehr verlängert wurde, sind die Rahmenempfehlungen ein Ersatz, der dringend notwendig ist. Zwar müssen die gemeinnützigen Kliniken immer noch 50 Prozent der Mindereinnahmen selbst finanzieren, aber wenigstens gibt es endlich Planungssicherheit bis Ende des Jahres.

Lesen Sie auch den Bericht von Hilda Lührig-Nockemann über die Entwicklung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, die vor 70 Jahren gegründet wurde (erschienen im zwd-POLITIKMAGAZIN am 28.10.2020).


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