12. März 2025
(ticker/no).
Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Diese Forderung ergibt sich aus dem 4. Gleichstellungsbericht, den die Bundesregierung am 12. März beschlossen hat. Der Bericht, der nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat einmal in jeder Legislaturperiode erstellt werden muss, wurde von der amtierenden Bundesregierung unkommentiert zur Kenntnis genommen. Es heißt dazu: Die Regierung nehme zu einzelnen Handlungsempfehlungen des Gutachtens
keine Stellung und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer
Ablehnung ausgegangen werden könne. mehr...