Die Forderungen der Länder zum Starke-Familien-Gesetz trafen beim Bundestag auf Gehör. Bild: bundesrat.de

Nachdem der Bundesrat eine Reihe an Nachbesserungen forderte, wurde den Bedenken der Länder Rechnung getragen: Im parlamentarischen Verfahren hat der Bundestag, wie aus dem am 22. März der Länderkammer übermittelten Gesetzesbeschluss (Drs. 127/19 ) hervorgeht, eine Reihe von Ländervorschlägen aufgenommen. Insbesondere soll der monatliche Betrag für Vereinsmitgliedschaften von Kindern von zehn auf 15 Euro erhöht werden als auch das Einkommen von Kindern weniger stark auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. mehr...


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